Zuschuss

Arbeit und fähigkeitsorientierte Aktivität - "Geschützte Arbeit"

Förderung «Geschützte Arbeit in Werkstätten und Betrieben» in Oberösterreich für Menschen mit körperlichen, geistigen, psychischen oder mehrfachen Beeinträchtigungen. Anträge sind jederzeit möglich.

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
05.11.2013
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Oberösterreich
Förderquote: 100%

Förderziel

Die Förderung „Geschützte Arbeit in Werkstätten und in Betrieben“ dient dazu, Menschen mit körperlichen, geistigen, psychischen und/oder mehrfachen Beeinträchtigungen die Ausübung von Erwerbsarbeit an geschützten Arbeitsplätzen in Werkstätten oder Betrieben des allgemeinen Arbeitsmarktes zu ermöglichen, ihre berufliche und persönliche Weiterentwicklung zu fördern und durch Überlassung an Unternehmen des allgemeinen Arbeitsmarktes die Qualifikation für eine dauerhafte Übernahme bzw. den Übergang in den ersten Arbeitsmarkt zu erreichen.

Antragsberechtigt

  • Gemeinnützige Organisationen
  • Öffentliche Einrichtungen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Anerkennung als Trägerorganisation gemäß § 27 Oö. Chancengleichheitsgesetz 2008 idgF
  • Errichtung eines Leistungsvertrages gemäß § 30 Oö. Chancengleichheitsgesetz 2008 idgF

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Nachweis über rechtmäßigen Daueraufenthalt
  2. Nachweis der Beeinträchtigung (ärztliches Attest)
  3. Einkommensnachweise (z.B. Lohnbestätigung, AMS-Bestätigung, Einkommenssteuerbescheid)
  4. Vermögensnachweise (Kontoauszüge der letzten 6 Monate, Sparbücher, Lebensversicherung)

Beschreibung

Die „Geschützte Arbeit in Werkstätten und Betrieben“ in Oberösterreich eröffnet Menschen mit körperlichen, geistigen, psychischen oder mehrfachen Beeinträchtigungen den Zugang zu geschützten Erwerbsarbeitsplätzen. Ziel ist es, durch an die individuellen Fähigkeiten angepasste Arbeitsangebote, begleitende Personalüberlassung und arbeitsbegleitende Maßnahmen nicht nur fachliche Kompetenzen zu vermitteln, sondern auch persönliche Entwicklungschancen zu eröffnen. Überdies fördert eine individualisierte Personalentwicklung mit Maßnahmen wie Bewerbungstraining und beruflicher Weiterbildung den langfristigen Übergang in den ersten Arbeitsmarkt. Neben den direkten Leistungen schafft die Förderung durch betriebswirtschaftliche sowie organisatorisch-planerische Unterstützungsleistungen stabile Rahmenbedingungen und sichert die Qualität der Angebote durch kontinuierliche Team- und Dienstbesprechungen, Dokumentation und Fortbildungsmaßnahmen.

Adressiert werden gemeinnützige Organisationen und öffentliche Einrichtungen, die gemäß § 27 des oberösterreichischen Chancengleichheitsgesetzes anerkannt sind und einen Leistungsvertrag nach § 30 abgeschlossen haben. Die Förderquote beträgt 100 % als Zuschuss, Anträge können jederzeit ab dem 05.11.2013 eingereicht werden. Als Voraussetzung gelten unter anderem: Nachweis eines rechtmäßigen Daueraufenthalts, ärztliches Attest zur Beeinträchtigung sowie Einkommens- und Vermögensnachweise. Durch die unbefristete Einreichungsmöglichkeit werden Trägerorganisationen in die Lage versetzt, passgenaue Beschäftigungsplätze bereitzustellen und die Nachhaltigkeit des Übergangs in reguläre Arbeitsverhältnisse zu gewährleisten.

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