Arbeitsmarktfonds; Beantragung einer Zuwendung für Maßnahmen zur Qualifizierung und Arbeitsförderung
Der Arbeitsmarktfonds in Bayern fördert Projekte zur Qualifizierung und Arbeitsförderung besonders benachteiligter Personengruppen als Anschubfinanzierung bis zu drei Jahre. Anträge für die 36. Auswahlrunde 2026 sind bis 26.03.2026 möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Der Arbeitsmarktfonds (AMF) unterstützt Maßnahmen zur Qualifizierung und Arbeitsförderung mit dem Ziel der Integration von besonders benachteiligten Personengruppen in Ausbildung und Arbeit und trägt damit zur Sicherung des Fachkräftebedarfs auf dem bayerischen Arbeitsmarkt bei.
Förderfähige Ausgaben
- Personalaufwendungen
- Sachkosten
Nicht förderfähige Ausgaben
- Overheadausgaben
Antragsberechtigt
- Gemeinnützige Organisationen
- Öffentliche Einrichtungen
- Unternehmen
- Bildungseinrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Auswahl durch die Arbeitsgruppe Arbeitsmarktfonds
- Eigenanteil des Projektträgers mindestens 10 %
- Maßnahmen müssen außerhalb bereits geförderter Programme liegen
- Einbindung der örtlichen Agentur für Arbeit und lokaler Akteure
- Nachweis der vollständigen Gesamtfinanzierung
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Projektkonzeption
- Ausgaben- und Finanzierungsplan
- Arbeitsmarktpolitische Stellungnahme der örtlichen Agentur für Arbeit
- Letter of Intent (Unterstützungsschreiben)
Bewertungskriterien
- Wirkung auf Integration in den ersten Arbeitsmarkt
- Innovationsgehalt der Qualifizierungsmaßnahmen
- Einbindung lokaler Akteure und Netzwerke
- Vorhandener Eigenanteil des Projektträgers
Beschreibung
Der Arbeitsmarktfonds Bayern fördert als Anschubfinanzierung innovative Projekte zur Qualifizierung und Arbeitsförderung benachteiligter Zielgruppen. Gemeinnützige Organisationen, öffentliche Einrichtungen, Unternehmen und Bildungsträger können Zuwendungen in Form anteiliger Zuschüsse (70 %–90 %) für Personal- und Sachkosten beantragen. Die maximale Förderdauer beträgt bis zu 36 Monate; der Projektträger muss einen Eigenanteil von mindestens 10 % nachweisen. Voraussetzung ist die Auswahl durch die Arbeitsgruppe Arbeitsmarktfonds sowie die Einbindung lokaler Akteur:innen und der örtlichen Agentur für Arbeit. Gefördert werden insbesondere Maßnahmen, die Langzeitarbeitslose, Jugendliche und junge Erwachsene, Frauen, Menschen mit Behinderung sowie Migrant:innen systematisch in Ausbildungs- und Arbeitsprozesse integrieren und so zur Deckung des Fachkräftebedarfs in Bayern beitragen.
Für die 36. Auswahlrunde 2026 sind Anträge bis zum 26. März 2026 einzureichen. Erforderliche Unterlagen umfassen eine Projektskizze (max. sechs Seiten), einen detaillierten Ausgaben- und Finanzierungsplan, eine arbeitsmarktpolitische Stellungnahme der örtlichen Agentur für Arbeit sowie Unterstützungs-schreiben (Letter of Intent). Projekte dürfen nicht bereits durch andere Förderprogramme unterstützt worden sein und müssen neuartig konzipiert sein. Die Arbeitsgruppe entscheidet voraussichtlich Ende Juli 2026 über die Förderungsvorschläge. Durch diesen kooperativen Ansatz wird sichergestellt, dass geförderte Vorhaben eine nachhaltige Wirkung auf den Übergang benachteiligter Teilnehmender in den ersten Arbeitsmarkt entfalten und langfristig zur Stärkung des bayerischen Arbeitsmarktes beitragen.
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