Zuschuss

Arbeitsstipendien der Kunststiftung des Landes Sachsen-Anhalt

Arbeitsstipendien (3 oder 6 Monate, 1.500 € monatlich) für freischaffende Künstlerinnen und Künstler mit Hauptwohnsitz in Sachsen-Anhalt. Bewerbung bis 08.06.2026 möglich.

Kultur

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
08.06.2026
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Sachsen-Anhalt
Fördersumme: 1.500 € monatlich
Förderquote: 100%
Projektstart ab: 01.01.2027
Projektdauer: 3-6 Monate

Förderziel

Förderung künstlerischer Einzelleistungen in den Bereichen Bildende und Angewandte Kunst, Künstlerische Fotografie, Darstellende Kunst, Literatur, Musik, Film (Drehbuch- und Projektentwicklung), Design, Architektur, Medienkunst sowie interdisziplinäre Projekte. Ziel ist es, konzentriertes Arbeiten an einem neuen Vorhaben zu ermöglichen.

Förderfähige Ausgaben

  • Lebensunterhalt

Nicht förderfähige Ausgaben

  • gleichzeitige Förderung durch andere Institutionen

Antragsberechtigt

  • Privatpersonen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Hauptwohnsitz in Sachsen-Anhalt
  • selbstständige freischaffende Tätigkeit als Künstler/in
  • kein Schüler, Student oder Auszubildender
  • keine gleichzeitige Förderung durch andere Institutionen

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Projektbeschreibung
  2. Arbeitsproben
  3. Nachweis des Wohnsitzes
  4. Lebenslauf
  5. Sachbericht nach Abschluss

Bewertungskriterien

  • Originalität
  • Qualität
  • Realisierbarkeit

Beschreibung

Die Kunststiftung des Landes Sachsen-Anhalt vergibt Arbeitsstipendien in Höhe von 1.500 € monatlich für eine Dauer von drei oder sechs Monaten, um freiberuflich tätigen Künstler:innen ein konzentriertes Arbeiten an neuen Vorhaben zu ermöglichen. Gefördert werden Einzelleistungen in den Bereichen Bildende und Angewandte Kunst, Künstlerische Fotografie, Darstellende Kunst, Literatur, Musik, Film (Drehbuch- und Projektentwicklung), Design, Architektur, Medienkunst sowie interdisziplinäre Projekte. Dabei stehen Originalität, Qualität und Realisierbarkeit im Fokus der Begutachtung. Die Förderung erfolgt in vollem Umfang (100 %) und unterstützt ausschließlich den Lebensunterhalt, ohne parallele Mittel anderer Institutionen.

Antragsberechtigt sind selbstständig freischaffende Künstler:innen mit Hauptwohnsitz in Sachsen-Anhalt und hauptberuflicher künstlerischer Tätigkeit; Schüler:innen, Studierende und Auszubildende sind ausgeschlossen. Die Bewerbung erfordert eine Projektbeschreibung, Arbeitsproben, Lebenslauf sowie den Wohnsitznachweis; nach Abschluss ist ein Sachbericht zu erbringen. Die Frist endet am 08.06.2026 um 23:59 Uhr, der Projektbeginn sollte ab dem 01.01.2027 liegen. Ein erneuter Antrag auf Verlängerung bis maximal zwölf Monate ist nach Vorlage des Sachberichts möglich. Die Entscheidung trifft der Stiftungsrat auf Basis künstlerischer Begutachtung. Ziel ist es, herausragende Einzelvorhaben zu realisieren und das zeitgenössische Kulturleben in Sachsen-Anhalt nachhaltig zu stärken.

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