ARF – Projektförderung Primärversorgung Erweitertes Leistungsangebot
Förderung für Projekte bestehender Vertragsgruppenpraxen und Ambulatorien der Primärversorgung in Wien mit erweitertem Leistungsspektrum in den Bereichen Nachhaltigkeit, Infrastruktur und Fortbildung. Anträge möglich bis 31.01.2026.
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Förderkriterien
Förderziel
Mit dieser Förderung soll die Initiierung von Projekten bestehender Vertragsgruppenpraxen und -ambulatorien in der Primärversorgung mit erweitertem Leistungsspektrum unterstützt werden.
Förderfähige Ausgaben
- Investitionskosten (Neu-, Um- oder Ausbauten)
- Anschaffung von medizinischer Ausstattung
- Kosten für nicht-medizinische Ausstattung
- Kosten für Fort- und Weiterbildungen
Antragsberechtigt
- Unternehmen
- Gemeinnützige Organisationen
- Öffentliche Einrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Vertrag mit der Österreichischen Gesundheitskasse (§ 343 ASVG)
- Erweiterte Öffnungszeiten von mindestens 40 Stunden pro Woche
- Multiprofessionalität im Kernteam (Ärzt:innen und Pflegepersonal)
- Gewährleistung von Hausbesuchen
- Bei Allgemeinmedizin: Teilnahme an Disease Management Programmen
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Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Kassenvertrag mit der Österreichischen Gesundheitskasse
- Informationen zum/zur Förderungswerber/in
- Projektkonzept mit Maßnahmen, Zeitplan und Meilensteinen
- Detaillierter Kosten- und Finanzierungsplan
- Selbsterklärung zu weiteren Förderungsanträgen
- Nachweis der Preisangemessenheit (Anbotslegung)
Beschreibung
Die ARF – Projektförderung Primärversorgung Erweitertes Leistungsangebot unterstützt bestehende Vertragsgruppenpraxen und selbständige Ambulatorien der Primärversorgung in Wien dabei, ihr Leistungsspektrum klimafreundlich, digital und multiprofessionell auszubauen. Gefördert werden Projekte zur Verbesserung der Energieeffizienz, Etablierung von E-Mobilität und barrierefreien Zugängen, zur Implementierung digitaler Anwendungen für Kommunikation, Dokumentation und Datenschutz sowie zur Schaffung maßgeschneiderter Fort- und Weiterbildungsangebote zur Verstärkung der multiprofessionellen Zusammenarbeit. Förderberechtigt sind Gruppenpraxen und Ambulatorien in der Allgemeinmedizin und/oder Kinder- und Jugendheilkunde mit Vertrag gemäß § 343 ASVG, die über erweiterte Öffnungszeiten (mindestens 40 Stunden/Woche), ein Kernteam aus Ärzt:innen und Pflegepersonal und Hausbesuchsservice verfügen. Besitzgesellschaften mit mehr als 50 % Beteiligung können gemeinsam mit der Endbegünstigten ansuchen.
Die Förderung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss mit einer Förderquote von 50 % der förderfähigen Ausgaben bis maximal 500.000 EUR bei einer Projektdauer von 12 Monaten. Förderfähige Kosten umfassen Investitionen für Neu-, Um- oder Ausbauten, die Anschaffung von medizinischer und nicht-medizinischer Ausstattung sowie Ausgaben für Fort- und Weiterbildung. Voraussetzung ist, dass mindestens 80 % des Jahresumsatzes kassenvertragliche Leistungen betreffen und die Einrichtung bereits in Betrieb ist. Anträge sind bis zum 31.01.2026 einzureichen. Zur vollständigen Bewerbung gehören der Kassenvertrag mit der Österreichischen Gesundheitskasse, ein detailliertes Projektkonzept mit Zeitplan und Kosten- sowie Finanzierungsplan, eine Selbsterklärung zu weiteren Förderanträgen sowie Nachweise der Preisangemessenheit (Anbotslegung). Antragstellende werden angehalten, die Förderrichtlinien gründlich zu prüfen, um innovative Versorgungsprojekte erfolgreich umzusetzen.
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