Zuschuss

ARF - Sanierung der Praterateliers

Sanierung der historischen Praterateliers als Vorzeigemodell umweltbewussten Denkmalschutzes und Steigerung der Energieeffizienz, finanziert durch die EU-Aufbau- und Resilienzfazilität (NextGeneration EU).

Bauten und Denkmalschutz Energieeffizienz & Erneuerbare Energien Kultur

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
01.12.2021
Bewerbungslevel: Komplex
Region: Österreich (bundesweit)
Fördersumme: 10.000.000 €

Förderziel

Sanierung und ökologische Modernisierung der Praterateliers unter Berücksichtigung der Baukulturellen Leitlinien des Bundes, mit dem Ziel, Baukultur und Denkmalschutz zu verbinden und die Energieeffizienz des Gebäudekomplexes deutlich zu steigern.

Antragsberechtigt

  • Öffentliche Einrichtungen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Mittel sind ausschließlich für die Sanierung der Praterateliers bestimmt

Beschreibung

Die Sanierung der Praterateliers wird als Leuchtturmprojekt für nachhaltigen Denkmalschutz und umweltgerechtes Bauen gefördert. Gefördert durch die EU-Aufbau- und Resilienzfazilität (NextGeneration EU) fließt ein Budget von bis zu 10 Mio. € in die Revitalisierung des historischen Atelierkomplexes. Unter Berücksichtigung der Baukulturellen Leitlinien des Bundes kommen moderne Planungs- und Beteiligungsverfahren zum Einsatz, die sowohl die denkmalpflegerischen Belange wahren als auch höchste Ansprüche an Energieeffizienz und Klimaschutz erfüllen. Die Maßnahmen umfassen die ökologische Modernisierung von Bauelementen, energetische Optimierung technischer Anlagen sowie die Integration erneuerbarer Energien. Die Fertigstellung ist bis spätestens 30. Juni 2026 vorgesehen, wobei die Mittel ausschließlich für die Sanierungsarbeiten der Praterateliers eingesetzt werden dürfen.

Die Fördermaßnahme richtet sich an öffentliche und gemeinnützige Träger:innen im Kulturbereich, Künstler:innen und Kulturschaffende, die an der Neu- und Weiternutzung der Ateliers beteiligt sind. Anträge können fortlaufend bis zur Ausschöpfung des Budgets eingereicht werden; ein gesonderter Stichtag entfällt. Die verantwortliche Sektion Kunst und Kultur des zuständigen Bundesministeriums begleitet den Prozess, stellt fachliche Vorgaben sicher und unterstützt bei Fragen zur Antragstellung. Mit dieser Initiative wird nicht nur ein historisch bedeutendes Ensemble nachhaltig gesichert, sondern auch der gesellschaftliche Wert zeitgenössischer Kunstproduktion nachhaltig verankert und stabile Rahmenbedingungen für Kunstschaffende gewährleistet.

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