Zuschuss

Art Affairs – das Messeprogramm der Kunststiftung des Landes Sachsen-Anhalt

Messeförderung für Designer, Künstler und Galerien aus Sachsen-Anhalt mit bis zu 5.000 € Zuschuss; Bewerbung spätestens drei Monate vor Messebeginn.

Kultur

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Förderkriterien

Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Sachsen-Anhalt
Fördersumme: bis 5.000 €

Förderziel

Förderung der Teilnahme an überregional bedeutenden Kunst- und Designmessen durch finanzielle Zuschüsse zu Standgebühren, messebezogenen Betriebskosten, Reise- und Übernachtungskosten sowie weiteren Aufwendungen für die Standpräsentation.

Förderfähige Ausgaben

  • Standgebühren
  • Messebezogene Betriebskosten und Aufsichten
  • Reise- und Übernachtungskosten
  • Versicherungen
  • Kosten für messebezogene Informationsmaterialien
  • Mehr anzeigen

Nicht förderfähige Ausgaben

  • Geldwerte Leistungen (bei natürlichen Personen)
  • Unbare Eigenleistungen über 10% der Gesamtausgaben (bei juristischen Personen)

Antragsberechtigt

  • Privatpersonen
  • Gemeinnützige Organisationen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Hauptwohnsitz oder Sitz in Sachsen-Anhalt
  • Bewerbung spätestens 3 Monate vor Messebeginn

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Übersicht der auszustellenden Objekte/Produktionen/Stücke
  2. Präsentationskonzept
  3. Zusage der Messe bei kuratierten Messen
  4. Detaillierter Kosten- und Finanzierungsplan
  5. Begründung der Wahl der Messe und des erwarteten Erfolgs

Bewertungskriterien

  • Qualität der Präsentationskonzeption
  • Überzeugende Begründung der Messewahl

Beschreibung

Die Kunststiftung des Landes Sachsen-Anhalt unterstützt mit diesem Zuschuss junge Bildende, Angewandte und Darstellende Künstler:innen, Designer:innen sowie Galerien und Ensembles/Theatergruppen aus Sachsen-Anhalt bei der Präsentation auf überregional bedeutenden Kunst- und Designmessen. In diesem Rahmen können bis zu 5.000 € für Standgebühren, messebezogene Betriebskosten und Aufsichten, Reise- und Übernachtungskosten, Versicherungen, Informationsmaterialien sowie weitere Aufwendungen der Standpräsentation beantragt werden. Antragsberechtigt sind Privatpersonen sowie gemeinnützige Organisationen mit Hauptwohnsitz oder Sitz in Sachsen-Anhalt, die den Kunst- und Fachmarkt erweitern und sich auf nationalen Plattformen etablieren möchten.

Eine erfolgreiche Antragstellung erfordert eine überzeugende Darstellung der Präsentationskonzeption und eine fundierte Begründung der Messewahl mit Blick auf den erwarteten Erfolg. Einreichungen müssen spätestens drei Monate vor Messebeginn vollständig vorliegen und enthalten: eine Übersicht der auszustellenden Objekte, ein detailliertes Präsentationskonzept, eine Messezusage (bei kuratierten Messen) sowie einen Kosten- und Finanzierungsplan. Natürliche Personen können keine unbaren Leistungen ansetzen, während juristische Personen unbare Eigenleistungen auf maximal 10 % der Gesamtausgaben begrenzen. Die Auswahl erfolgt anhand der Qualität der Konzeption und der Nachvollziehbarkeit der gewählten Messe. Dieser Zuschuss bietet Künstler:innen, Designer:innen, Galerien und Theatergruppen aus Sachsen-Anhalt eine wertvolle Chance, ihre Werke professionell zu präsentieren und neue Marktpotenziale zu erschließen.

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