Assessing the effect of airport operations on air quality and noise in nearby communities
EU-Forschungsaufruf zur Untersuchung der Auswirkungen von Flughafenbetrieb auf Luftqualität und Lärmbelastung in umliegenden Gemeinden. Einreichung bis 14.04.2027 möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Untersuchung und Quantifizierung von Luftschadstoffen, Lärm und Wasserbelastungen durch Flughafenbetrieb sowie Entwicklung von Methoden zur Bewertung gesundheitlicher und ökologischer Folgen und Optimierung von Messverfahren.
Förderfähige Ausgaben
- Personalaufwendungen
- Sachkosten
- Reisekosten
- Geräteanschaffungen
- Subunternehmerleistungen
Nicht förderfähige Ausgaben
- Anschaffung von Immobilien
- Rückwirkende Kosten
Antragsberechtigt
- Unternehmen
- Bildungseinrichtungen
- Gemeinnützige Organisationen
- Öffentliche Einrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Leitung durch Konsortium aus mindestens drei unabhängigen Partnern aus EU-Mitgliedstaaten oder assoziierten Ländern
- Nachweis finanzieller und operativer Kapazitäten
- Einbindung von Forschungseinrichtungen oder Luftfahrtbetreibern
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Projektbeschreibung
- Finanzierungsplan
- Lebenslauf von Schlüsselpersonal
- Marktanalyse
- Ethikfragebogen
Bewertungskriterien
- Innovationsgehalt des Projekts
- Relevanz für Umwelt und Gesundheit
- Qualität des Konsortiums und Ressourcen
Beschreibung
Der EU-Forschungsaufruf „Assessing the effect of airport operations on air quality and noise in nearby communities“ bietet einen zweijährigen Zuschuss im Rahmen des Horizon-Europe-Programms (MOBILITY) mit einem Fördervolumen von bis zu 7 Mio. €. Antragsberechtigt sind Unternehmen, Forschungseinrichtungen, gemeinnützige und öffentliche Organisationen aus EU-Mitgliedstaaten sowie assoziierten Ländern. Ziel ist die umfassende Untersuchung von Emissionen (Abgase, Feinstaub, Lärm) und Wasserbelastungen durch Bodenverkehr, Start/Landung und Vorfeldbetrieb an Flughäfen. Hierzu werden Echtzeitmessungen, Pilotversuche an mindestens zwei Flughäfen sowie in-vitro- und Fernerkundungsanalysen kombiniert. Daraus sollen neuartige Methoden zur Quantifizierung der gesundheitlichen und ökologischen Folgen entwickelt, Emissionsfaktoren verfeinert und optimierte Mess- und Zertifizierungsprozesse vorgeschlagen werden. Besonderes Augenmerk gilt nicht-regulierten Partikeln (z. B. Bremsabrieb, organische Aerosole) sowie emissionsarmen Betriebskonzepten (APU/GPU-Vergleich). Die Ergebnisse sollen in Luftreinhalte- und Lärmaktionsplänen sowie in nationalen und europäischen Emissionsinventaren berücksichtigt werden.
Ein Konsortium muss aus mindestens drei unabhängigen Partnern aus verschiedenen EU-/assoziierten Ländern bestehen und den Nachweis finanzieller und operativer Kapazitäten erbringen. Forschungseinrichtungen oder Flughafenbetreiber sind zwingend einzubinden. Gefördert werden Personal-, Sach- und Reisekosten, Geräte, Subunternehmerleistungen bis zu 100 % der förderfähigen Ausgaben; Immobilienanschaffungen und rückwirkende Kosten sind ausgeschlossen. Die Auswahl erfolgt anhand der Kriterien „Innovationsgehalt“, „Relevanz für Umwelt und Gesundheit“ sowie „Qualität des Konsortiums“. Die vollständige Projektbeschreibung, ein Finanzierungsplan, CVs der Schlüsselpersonen, eine Marktanalyse und ein Ethikfragebogen sind bis spätestens 14. April 2027, 17 Uhr MEZ, elektronisch einzureichen. Durch die 100 %-Förderquote werden Flughäfen, Kommunen und Anwohner:innen unmittelbar entlastet und die Grundlagen für evidenzbasierte Maßnahmen zur Minderung von Luft- und Lärmbelastungen in Flughafenregionen geschaffen.
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