Zuschuss

Assistenten und Assistentinnen in Kindergärten

Förderung der Anstellung von Assistentinnen und Assistenten in Kindergärten in Oberösterreich zur Unterstützung von Kindern mit besonderen Bedürfnissen. Leistungsempfänger sind Vereine, Pfarren und Gemeinden. Anträge jederzeit möglich.

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
11.11.2013
Bewerbungslevel: Einfach
Region: Oberösterreich

Förderziel

Gefördert wird die Anstellung von Assistentinnen und Assistenten bei Rechtsträgern, die Kinder mit besonderen Bedürfnissen im Rahmen des Besuches von Kindergärten fördern und unterstützen.

Förderfähige Ausgaben

  • Personalkosten (Lohnkosten)

Antragsberechtigt

  • Gemeinnützige Organisationen
  • Öffentliche Einrichtungen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Antrag bei der Fachberatung für Integration der Caritas Oberösterreich
  • Assistentinnen und Assistenten nur für Kinder mit besonderen Bedürfnissen gemäß Oö. Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz und Oö. Chancengleichheitsgesetz

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Antragstellung über Onlinesystem
  2. Formulare F1 bis F7

Beschreibung

In Oberösterreich fördert ein direkter Zuschuss die Anstellung von pädagogischen Assistenzkräften in Kindergärten, um die Teilhabe von Kindern mit besonderen Bedürfnissen zu stärken. Gefördert werden Rechtsträger wie Vereine, Pfarren und Gemeinden, die sich im Bildungs- und Ausbildungsbereich engagieren. Die Förderung ist fortlaufend und ohne zeitliche Begrenzung verfügbar, sodass eine nachhaltige und kontinuierliche Begleitung möglich ist. Mit dieser finanziellen Unterstützung können Personalkosten gedeckt und individuelle Betreuungsmaßnahmen im Regelfallalltag verankert werden. Das Programm trägt maßgeblich zur inklusiven Gestaltung von Bildungseinrichtungen bei und fördert Chancengleichheit für alle jungen Menschen.

Eine Antragstellung ist jederzeit über das zentrale Online­system möglich, wobei ein Einreichungsumfang aus den Formularen F1 bis F7 besteht. Diese umfassen u. a. ärztliche Stellungnahmen, Integrationsgespräche, Fachberatungsgutachten und Beobachtungsbögen. Voraussetzung für die Gewährung ist ein Antrag bei der Fachberatung für Integration der Caritas Oberösterreich sowie die Einhaltung der Vorgaben laut Oö. Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz und Oö. Chancengleichheitsgesetz. Die Abrechnung der Lohnkosten erfolgt halbjährlich im Februar und Oktober, begleitet durch stichprobenartige Kontrollen vor Ort. Damit wird sichergestellt, dass die Assistenzstunden zielgerichtet zum Wohl der Kinder erbracht werden. Gemeinden und gemeinnützige Organisationen erhalten auf diesem Weg eine passgenaue Förderung, um qualifizierte Integrationskräfte einzustellen und eine inklusive Lernumgebung im Elementarbereich zu realisieren.

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