Preis / Auszeichnung

Atelierpreis (BBK Bayern)

Jährliche Auszeichnung für bis zu 30 freischaffende bildende Künstler:innen mit Atelier in Bayern, dotiert mit je 8.000 Euro. Bewerbungszeitraum: 01.03.2026 bis 15.04.2026.

Kultur

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
01.03. - 15.04.2026 Noch 30 Tage
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Bayern
Fördersumme: 8.000 €

Förderziel

Auszeichnung von freischaffenden bildenden Künstler:innen mit Atelier in Bayern zur Ermöglichung der künstlerischen Arbeit unter erleichterten wirtschaftlich-materiellen Bedingungen.

Antragsberechtigt

  • Privatpersonen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Hauptwohnsitz in Bayern seit mindestens zwei Jahren
  • Professionelle, freischaffende bildende Künstler:innen
  • Atelier bzw. Projektraum in Bayern unterhalten
  • Regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit in einem Beschäftigungsverhältnis maximal 50%
  • Nachweis künstlerischer Professionalität (abgeschlossene künstlerische Ausbildung oder mindestens dreijährige Ausstellungstätigkeit)
  • Mehr anzeigen

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Motivationsschreiben
  2. Digitales Portfolio
  3. Vita
  4. Nachweis künstlerischer Professionalität
  5. Nachweis Hauptwohnsitz in Bayern
  6. Angaben zu bisherigen Förderungen, Preisen und Stipendien
  7. Anschrift des Atelier- bzw. Projektraums

Bewertungskriterien

  • Künstlerische Qualität und Entwicklungspotenzial
  • Bereicherung des bayerischen Kunst- und Kulturbetriebs

Beschreibung

Der Atelierpreis des BBK Bayern, in Kooperation mit dem Bayerischen Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst ins Leben gerufen, würdigt jährlich bis zu 30 freischaffende bildende Künstler:innen, die in Bayern ansässig sind und hier ein Atelier unterhalten. Mit einer Dotierung von jeweils 8.000 Euro ermöglicht dieser Preis, künstlerische Vorhaben unter erleichterten wirtschaftlich-materiellen Bedingungen fortzuführen und die Entwicklung des Gesamtwerks voranzutreiben. Teilnahmeberechtigt sind professionelle Künstler:innen mit Hauptwohnsitz in Bayern seit mindestens zwei Jahren, die eine abgeschlossene künstlerische Ausbildung oder eine mindestens dreijährige Ausstellungstätigkeit nachweisen können. Die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit in einem Beschäftigungsverhältnis darf 50 % nicht überschreiten. Bei der Auswahl spielen die künstlerische Qualität, das Entwicklungspotenzial sowie der Beitrag zur Bereicherung des bayerischen Kunst- und Kulturbetriebs eine zentrale Rolle.

Bewerbungen können im Zeitraum vom 1. März bis 15. April 2026 elektronisch eingereicht werden. Erforderlich sind ein Motivationsschreiben, ein digitales Portfolio mit datierten Werkbeispielen, eine Vita sowie Nachweise zu künstlerischer Professionalität, Hauptwohnsitz und bisher erhaltenen Förderungen, Preisen und Stipendien. Ergänzend sind Angaben zur Anschrift des Ateliers oder Projektraums vorzulegen. Eine unabhängige Jury aus fünf Fachleuten empfiehlt dem Bayerischen Staatsminister für Wissenschaft und Kunst die Preisträger:innen; ein Rechtsanspruch besteht nicht. Ein Jahr nach der Auszeichnung wird ein Sachstandsbericht zur Entwicklung der künstlerischen Arbeit erwartet. Diese Förderung bietet freischaffenden Akteur:innen die Möglichkeit, ihre künstlerischen Projekte zu intensivieren und sichtbar zu machen.

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