Aufbau und Umsetzung von Transformations-Hubs zur Unterstützung von Transformationsprozessen in Wertschöpfungsketten der Automobilindustrie
Bundesweite Förderung zum Aufbau, zur Erweiterung und zum Betrieb themenorientierter Transformations-Hubs in der Automobil- und Zulieferindustrie. Zuschuss über easy-Online, Verlängerungsanträge bis 31.12.2026 möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Unterstützung des Aufbaus, der Erweiterung sowie des Betriebs von thematisch orientierten Transformations-Hubs entlang der Wertschöpfungsketten der Automobilindustrie zur Informations- und Wissensvermittlung, Vernetzung von Akteurinnen und Akteuren sowie Skalierung von Forschungsergebnissen.
Antragsberechtigt
- Öffentliche Einrichtungen
- Bildungseinrichtungen
- Gemeinnützige Organisationen
- Interessenverbände und sonstige Vereine
Zuwendungsvoraussetzungen
- Nachweis von Fachkenntnissen, Leistungsfähigkeit, Zuverlässigkeit und Kreativität
- Nachweis der zweckentsprechenden Verwendung der Mittel
- Keine gleichzeitige Förderung durch andere öffentliche Stellen
- Kostenfreie und diskriminierungsfreie Angebote für die Zielgruppen
- Vorlage einer schriftlichen Kooperationsvereinbarung
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Projektskizze
- Förderantrag
Beschreibung
Die bundesweite Förderinitiative des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE) richtet sich an gemeinnützige Einrichtungen, öffentliche Träger, Bildungseinrichtungen sowie Interessenverbände, die thematisch orientierte Transformations-Hubs in der Automobil- und Zulieferindustrie aufbauen, erweitern oder betreiben möchten. Ziel ist die effiziente Informations- und Wissensvermittlung entlang der Wertschöpfungsketten, die Vernetzung relevanter Akteur:innen und die Skalierung innovativer Forschungsergebnisse. Das Programm gewährt einen 100 %igen Zuschuss auf förderfähige Kosten über einen Zeitraum von bis zu 48 Monaten. Anträge werden elektronisch über das easy-Online-System eingereicht. Eine Verlängerung der Förderung bereits bewilligter Hubs ist bis zum 31.12.2026 möglich. Gefordert werden eine Projektskizze und ein formeller Förderantrag, die auf Fachkenntnisse, Leistungsfähigkeit und kreative Umsetzungskonzepte verweisen.
Antragsberechtigte Einrichtungen müssen eine kostenfreie und diskriminierungsfreie Angebotsgestaltung für die definierten Zielgruppen nachweisen. Weitere Zuwendungsvoraussetzungen umfassen den Nachweis einer zweckentsprechenden Mittelverwendung, die Vorlage einer schriftlichen Kooperationsvereinbarung sowie den Ausschluss gleichzeitiger öffentlicher Finanzierungen für dasselbe Vorhaben. Die geförderten Hubs bedienen unter anderem Schwerpunkte wie Antriebsstrang, Batterie, automatisiertes Fahren oder Softwarelösungen und leisten einen Beitrag zu Mobilität, Energieeffizienz, Digitalisierung und Klimaschutz. Durch die enge Zusammenarbeit mit Forschungs- und Transfereinrichtungen sowie regionalen Netzwerken wird eine nachhaltige Transformation der Fahrzeugindustrie gefördert.
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