Darlehen

Aufstiegs-BAföG – Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG)

Darlehen zur Finanzierung beruflicher Aufstiegsfortbildung: 50 % Zuschuss und 50 % Darlehen. Förderbetrag bis 15.000 € für Lehrgangs- und Prüfungsgebühren, bis 2.000 € für das Prüfungsstück. Antrag vor Maßnahmebeginn bundesweit jederzeit möglich.

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Fördersumme: Bis zu 15.000 € für Lehrgangs- und Prüfungsgebühren, bis zu 2.000 € für das Prüfungsstück
Förderquote: 50 % Zuschuss, 50 % Darlehen
Projektdauer: 24–48 Monate

Förderziel

Unterstützung der Finanzierung beruflicher Aufstiegsfortbildung durch Beiträge zu den Kosten der Maßnahme (Lehrgangs- und Prüfungsgebühren, Prüfungsstück) und – bei Bedarf – des Lebensunterhalts.

Förderfähige Ausgaben

  • Lehrgangs- und Prüfungsgebühren
  • Materialkosten für das Prüfungsstück (bis zu 50 %, max. 2.000 €)
  • Finanzierung des Lebensunterhalts (bei Vollzeitmaßnahmen)

Nicht förderfähige Ausgaben

  • Akademische Ausbildungen
  • Ausbildungen an nicht anerkannten Ausbildungsstätten

Antragsberechtigt

  • Privatpersonen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Teilnahme an einer beruflichen Aufstiegsfortbildung mit öffentlich-rechtlich geregeltem oder gleichwertigem Abschluss
  • Vorliegen einer beruflichen Vorqualifikation oder eines Bachelor- bzw. vergleichbaren Hochschulabschlusses
  • Nachweis der regelmäßigen Teilnahme an der Maßnahme
  • Leistungsnachweis, der einen erfolgreichen Abschluss erwarten lässt
  • Maßnahme mit mindestens 400 Unterrichtsstunden
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Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Antragsformular
  2. Nachweis der beruflichen Vorqualifikation
  3. Teilnahmebestätigung an der Fortbildungsmaßnahme

Beschreibung

Das Aufstiegs-BAföG nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) richtet sich bundesweit an Privatpersonen, die eine öffentlich-rechtlich geregelte oder gleichwertige Fortbildung anstreben – etwa als Meister:innen, Techniker:innen, Fachwirt:innen oder Betriebswirt:innen. Es fördert Lehrgangs- und Prüfungsgebühren bis zu 15.000 € sowie Materialkosten für das Prüfungsstück bis zu 2.000 € je Maßnahme. Dabei übernimmt das Programm 50 % der Kosten als nicht rückzahlbaren Zuschuss und deckt die verbleibenden Beträge über zinsgünstige Darlehen ab. Für Vollzeitmaßnahmen stehen zusätzlich Unterstützungsleistungen für den Lebensunterhalt zur Verfügung. Voraussetzungen sind eine berufliche Vorqualifikation beziehungsweise ein Bachelorabschluss, die regelmäßige Teilnahme an mindestens 400 Unterrichtsstunden sowie eine Anbieterzertifizierung mit Qualitätssicherungssystem.

Die Antragstellung ist jederzeit vor Beginn der Fortbildung bei den jeweils zuständigen Landesstellen möglich und erfordert ein ausgefülltes Antragsformular, den Nachweis der Vorqualifikation sowie eine Teilnahmebestätigung. Vollzeitmaßnahmen sind innerhalb von 36 Monaten, Teilzeitmaßnahmen innerhalb von 48 Monaten abzuschließen. Akademische Studiengänge und Ausbildungen an nicht anerkannten Einrichtungen sind ausgeschlossen. Mit dem Aufstiegs-BAföG entsteht eine planbare Finanzierungsbasis, die berufliche Aufstiegsfortbildungen nachhaltig unterstützt und den nächsten Karriereschritt aktiv ermöglicht.

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