Ausbau des Kinderbildungs- und –betreuungsangebotes für Drei- bis Sechsjährige
Förderung des Investitionsaufwands für zusätzliche altersgerechte Kinderbetreuungsplätze, VIF-konforme Öffnungszeiten, Barrierefreiheit und räumliche Qualitätsverbesserungen in Kindergärten in Oberösterreich. Gültig bis 31.08.2027.
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Förderkriterien
Förderziel
Gefördert wird der Investitionsaufwand (Baukosten) zur Schaffung zusätzlicher alterserweiterter Kinderbetreuungsplätze, zur Erreichung VIF-konformer Öffnungszeiten, zur Erreichung der Barrierefreiheit in oberösterreichischen Kindergärten und für räumliche Qualitätsverbesserungen.
Förderfähige Ausgaben
- Baukosten für zusätzliche Kinderbetreuungsplätze
- Kosten für VIF-konforme Öffnungszeiten
- Kosten für Barrierefreiheit
- Kosten für räumliche Qualitätsverbesserungen
Antragsberechtigt
- Interessenverbände und sonstige Vereine
- Privatpersonen
- Unternehmen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Geeignete elementare Bildungseinrichtung gemäß Oö. Kinderbetreuungsgesetz
- Co-Finanzierung durch das Land Oberösterreich und/oder den privaten Förderwerber
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Planunterlagen und Kostenschätzung vor Durchführung der Maßnahmen
- Endabrechnung/Gesamtkostenaufstellung nach Durchführung der Investitionen
Beschreibung
Ausbau des Kinderbildungs- und –betreuungsangebotes für Drei- bis Sechsjährige unterstützt oberösterreichische Träger bei der Schaffung zusätzlicher, altersgerechter Betreuungsplätze für Drei- bis Sechsjährige. Im Fokus stehen Investitionskosten für Erweiterungsbauten sowie räumliche Qualitätsverbesserungen in Kindergärten. Gefördert werden Maßnahmen zur Erreichung von VIF-konformen Öffnungszeiten und zur Herstellung vollständiger Barrierefreiheit. Diese Zuschussinitiative trägt dazu bei, moderne Lern- und Betreuungsumgebungen zu realisieren, die den Bedürfnissen der Kinder entsprechen und den flächendeckenden Ausbau des Kinderbildungsangebots vorantreiben. Das Programm läuft bis zum 31. August 2027 und richtet sich an alle Kindergärten, die nach dem Oö. Kinderbetreuungsgesetz betrieben werden.
Antragsberechtigt sind Interessenverbände, sonstige Vereine, Privatpersonen und Unternehmen als private Rechtsträger oder Betriebskindergärten in Oberösterreich. Voraussetzung ist eine Co-Finanzierung durch das Land Oberösterreich und/oder den privaten Förderwerber. Förderfähig sind insbesondere Baukosten für weitere Betreuungsplätze, Aufwendungen für VIF-konforme Öffnungszeiten, Kosten für barrierefreie Zugänge sowie Investitionen in pädagogisch gestaltete Räume. Zur Antragstellung sind vor Beginn der Maßnahmen Planunterlagen mit detaillierter Kostenschätzung einzureichen; nach Abschluss der Bauarbeiten ist eine Endabrechnung mit Gesamtkostenaufstellung vorzulegen. Die Einreichung muss stets vor Beginn der Baumaßnahmen erfolgen, um eine fristgerechte Berücksichtigung bis Programmende sicherzustellen. interessierte Rechtsträger können sich bei der Oö. Landesregierung, Direktion Kultur und Gesellschaft – Abteilung Gesellschaft, informieren.