Ausbau von gigabitfähigen Breitbandinfrastrukturen (Gigabitrichtlinie)
Der Freistaat Thüringen gewährt Zuschüsse für den Ausbau gigabitfähiger Breitbandinfrastrukturen in Thüringen, einschließlich Glasfaser, Tiefbau und WLAN-Angeboten im öffentlichen Raum. Fördersätze bis zu 75 %, bei zentralen Anträgen bis zu 100 %. Anträge können jederzeit gestellt werden.
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Förderkriterien
Förderziel
Unterstützung des Ausbaus einer zuverlässigen, hochleistungsfähigen und gigabitfähigen Breitbandinfrastruktur im Freistaat Thüringen als Grundlage für die weitere Digitalisierung von Wirtschaft und Gesellschaft.
Förderfähige Ausgaben
- Leerrohrverlegung
- Anschaffung von Glasfaserkabeln
- Tiefbauleistungen
- Bereitstellung von Schächten und Verzweigern
- Mitverlegung von Leerrohren
- Mehr anzeigen
Nicht förderfähige Ausgaben
- Kosten für Infrastrukturanlagen ohne diskriminierungsfreien Zugang
- Grunderwerbskosten
- Reine Aufrüstung bestehender Netze mit zusätzlichen aktiven Komponenten
- Privatwirtschaftliche Mitverlegung für privatwirtschaftliche Ausbaumaßnahmen
Antragsberechtigt
- Unternehmen
- Öffentliche Einrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Durchführung des Vorhabens im Freistaat Thüringen
- Abschluss eines Markterkundungsverfahrens zum Ausschluss marktgetriebener Versorgung in den nächsten 3 Jahren
- Erschließungsgebiet ohne vorhandenes Netz mit mindestens 100 Mbit/s im Download
- Bei Gebietskörperschaften Auswahl der Endbegünstigten in einem öffentlichen, transparenten und diskriminierungsfreien Verfahren
- Nutzung vorhandener Infrastrukturen für den Ausbau soweit möglich
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Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Antragsformular
- Markterkundungsbericht
- Nachweis zum Auswahlverfahren
Beschreibung
Der Freistaat Thüringen fördert mit der Gigabitrichtlinie den flächendeckenden Ausbau gigabitfähiger Breitbandinfrastrukturen. Ziel ist die Schaffung einer hochleistungsfähigen, zuverlässigen Datenanbindung als Grundlage für die fortschreitende Digitalisierung von Wirtschaft und Gesellschaft. Zuschüsse in Höhe von bis zu 75 % der förderfähigen Ausgaben – bei zentralen Antragstellenden gar bis zu 100 % – unterstützen Glasfaser-Verlegungen, Tiefbauleistungen sowie die Mitverlegung von Leerrohren und die Bereitstellung von Schächten, Verzweigern und Abschlusseinrichtungen. Zudem werden kostenfreie WLAN-Hotspots im öffentlichen Raum mit bis zu 80 % gefördert, wenn sie dauerhaft und diskriminierungsfrei zugänglich sind. Antragsberechtigt sind kommunale Gebietskörperschaften, privatrechtlich organisierte Gesellschaften in öffentlicher Trägerschaft sowie öffentlich-rechtliche Betriebe und Einrichtungen, die den Ausbau gigabitfähiger Netze in Thüringen umsetzen.
Voraussetzung für eine Förderung ist die Durchführung eines Markterkundungsverfahrens zum Ausschluss einer marktgetriebenen Versorgung innerhalb der nächsten drei Jahre und das Vorliegen eines Erschließungsgebiets ohne zuverlässig 100 Mbit/s im Download. Bestehende Infrastrukturen sollen soweit möglich genutzt werden, und die Auswahl von Endbegünstigten muss transparent und diskriminierungsfrei erfolgen. Förderfähige Ausgaben umfassen u. a. Leerrohrverlegung, Anschaffung von Glasfaserkabeln, Tiefbauleistungen sowie den Auf- und Ausbau von WLAN-Hotspots. Private Mitverlegungen im Rahmen öffentlicher Ausbaumaßnahmen sind zulässig, jedoch nicht förderfähig. Anträge können jederzeit bei der Thüringer Aufbaubank gestellt werden, wobei das ausgefüllte Antragsformular, der Markterkundungsbericht und der Nachweis zum Auswahlverfahren einzureichen sind.
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