Zuschuss

Ausbildungs-Stipendium der Stiftung Graf von Nellessen

Vergabe von Stipendien für jeweils ein Geschäftsjahr zur Förderung der Berufsausbildung an jährlich höchstens 10 Jungen und 10 Mädchen (14 bis 21 Jahre), die bedürftig sind, christlicher Konfession angehören und in Aachen leben.

Kinder und Jugendliche Soziales

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Förderkriterien

Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Nordrhein-Westfalen
Projektdauer: 12 Monate

Förderziel

Förderung der Berufsausbildung bedürftiger Jugendlicher im Alter von 14 bis 21 Jahren, die einer christlichen Konfession angehören und in der Stadt Aachen wohnen.

Antragsberechtigt

  • Privatpersonen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Alter zwischen 14 und 21 Jahren
  • Bedürftigkeit (Einkommen unterhalb der SGB II-Grenze)
  • Mitgliedschaft in einer christlichen Konfession
  • Wohnsitz in der Stadt Aachen

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Geburtsurkunde der berechtigten Person
  2. Nachweis des verwandtschaftlichen Verhältnisses zum Stifter
  3. Berufsausbildungsvertrag
  4. Nachweis der Kirchenmitgliedschaft
  5. Einkommensnachweise (Steuerbescheide, Gehaltsabrechnungen)

Bewertungskriterien

  • Nachweis der Bedürftigkeit
  • christliche Konfession
  • Wohnsitz in Aachen
  • Verwandtschaftsgrad zum Stifter

Beschreibung

Die Stiftung Graf von Nellessen vergibt jährlich bis zu 20 Ausbildungs-Stipendien in Form von finanziellen Zuschüssen über ein Geschäftsjahr. Gefördert werden bedürftige Jugendliche im Alter von 14 bis 21 Jahren, die einer christlichen Konfession angehören und ihren Wohnsitz in der Stadt Aachen haben. Pro Jahr können maximal 10 Jungen und 10 Mädchen berücksichtigt werden. Die Mittel stammen aus dem testamentarisch hinter­lassenen Vermögen des Grafen Carl von Nellessen († 1871) und werden treuhänderisch von der Stadt Aachen verwaltet. Ziel ist es, jungen Menschen den Einstieg in eine Berufsausbildung zu erleichtern, ihren Lebensweg zu stabilisieren und damit langfristig das soziale Gefüge vor Ort zu stärken.

Die Zuwendung wird schriftlich für die Dauer von 12 Monaten gewährt und setzt voraus, dass die Ausbildung tatsächlich betrieben und die Berufsschule regelmäßig besucht wird. Zu den entscheidenden Kriterien zählen der Wohnort in Aachen, der Nachweis der Bedürftigkeit (Einkommen unterhalb der SGB II-Grenze), die Kirchenmitgliedschaft sowie ein möglichst naher Verwandtschaftsgrad zum Stifter. Interessierte müssen im Monat vor Beginn des jeweiligen Geschäftsjahres einen formlosen Antrag mit folgenden Unterlagen einreichen: Geburtsurkunde, Nachweis des Verwandtschaftsverhältnisses, Berufsausbildungsvertrag, Nachweis der Kirchenmitgliedschaft und Einkommensnachweise (Steuerbescheide, Gehaltsabrechnungen). Die Auswahl erfolgt nach eingereichten Nachweisen und der festgestellten Bedürftigkeit. Ein Rechtsanspruch auf ein Stipendium besteht nicht.

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