Ausfallbürgschaften der Bürgschaftsbank Saarland
Wenn Sie als kleines oder mittleres Unternehmen im Saarland nicht über ausreichende Sicherheiten für Ihren Kredit verfügen, kann die Bürgschaftsbank Saarland eine Ausfallbürgschaft bis zu 1,25 Mio. € übernehmen und bis zu 80 % der Kreditsumme absichern.
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Förderkriterien
Förderziel
Entlastung von kleinen und mittleren Unternehmen durch Übernahme einer Bürgschaft für Kredite zur Betriebsgründung, Unternehmensbeteiligung, Erweiterung, Modernisierung sowie Betriebsmittelbedarf.
Förderfähige Ausgaben
- Vorhaben von Betriebsgründungen
- Beteiligungen an Unternehmen
- Geschäfts- und Betriebserweiterungen
- Modernisierungs- und Rationalisierungsmaßnahmen
- Betriebsmittelbedarf
Nicht förderfähige Ausgaben
- Rückwirkende Bürgschaften
- Kredite zur Sanierung
Antragsberechtigt
- Existenzgründer/innen
- Unternehmen
- Genossenschaften
Zuwendungsvoraussetzungen
- KMU im Saarland
- Eintragung in der Handwerksrolle (Handwerksbetriebe)
- Sachlich und persönlich kreditwürdig
- Förderwürdiges und wirtschaftlich vertretbares Vorhaben
- Keine rückwirkende Bürgschaftsübernahme
- Mehr anzeigen
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Antragsformular
- Allgemeine Bürgschaftsbestimmungen
- Preis- und Konditionenverzeichnis
- Richtlinien Beteiligungsgarantien
- Richtlinien Ausfallbürgschaften Leasing
Bewertungskriterien
- Kreditwürdigkeit
- Wirtschaftliche Vertretbarkeit des Vorhabens
- Angemessene Besicherung
Beschreibung
Die Ausfallbürgschaften der Bürgschaftsbank Saarland bieten kleinen und mittleren Unternehmen, Existenzgründer:innen, Freiberufler:innen, Handwerksbetrieben und Genossenschaften im Saarland eine zuverlässige Garantie zur Risikoabsicherung bei der Kreditaufnahme. Bis zu 80 % der Kreditsumme, maximal 1,25 Mio. €, lassen sich auf diese Weise verbürgen, um Betriebsgründungen, Unternehmensbeteiligungen, Geschäftserweiterungen, Modernisierungs- und Rationalisierungsmaßnahmen sowie den Bedarf an Betriebsmitteln zu finanzieren. Voraussetzung ist die sachliche und persönliche Kreditwürdigkeit, ein wirtschaftlich vertretbares Vorhaben sowie die Eintragung in der Handwerksrolle bei Handwerksbetrieben. Retroaktive Bürgschaften oder Kredite zur Sanierung sind ausgeschlossen. Anträge können fortlaufend und jederzeit über die Hausbank gestellt werden.
Mit der Bürgschaft verfolgt die Bürgschaftsbank Saarland das Ziel, den Mittelstand in der Region zu entlasten und Investitionen zu fördern, die ohne hinreichende Sicherheiten sonst nicht realisierbar wären. Die kontinuierliche Fördermöglichkeit und die Bearbeitung durch erfahrene Expert:innen gewährleisten eine zügige Prüfung des Anliegens und transparente Konditionen. Die Hausbank übernimmt dabei die Einreichung, prüft Kreditwürdigkeit und Vorhaben und leitet die vollständigen Unterlagen weiter. Nach positiver Entscheidung wird die Bürgschaftsurkunde ausgehändigt und das Bearbeitungsentgelt sowie die laufende Bürgschaftsprovision gemäß Preis- und Konditionenverzeichnis in Rechnung gestellt. Auf diese Weise wird eine solide Basis für Wachstums- und Innovationsprojekte im Saarland geschaffen.
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