Ausfallbürgschaften der Bürgschaftsbank Sachsen-Anhalt
Die Bürgschaftsbank Sachsen-Anhalt übernimmt bis zu 80 % Ausfallbürgschaften für Kredite (Investitionen, Betriebsmittel, Avale, Warenlager, Immobilien, Contracting) in Sachsen-Anhalt. Laufzeiten bis 15 Jahre (23 Jahre bei Baumaßnahmen). Anträge jederzeit über Ihre Hausbank.
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Förderkriterien
Förderziel
Absicherung von Kreditrisiken bei fehlender Kreditbesicherung zur Förderung von Existenzgründungen, Unternehmensnachfolgen, Investitionen und Betriebsmitteln im Freistaat Sachsen-Anhalt.
Förderfähige Ausgaben
- Existenzgründungen
- Unternehmensnachfolge
- tätige Beteiligungen
- Investitionen
- Betriebsmittel
- Mehr anzeigen
Nicht förderfähige Ausgaben
- Umschuldung
- Sanierungskredite
Antragsberechtigt
- Existenzgründer/innen
- Unternehmen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Investitionsort in Sachsen-Anhalt
- KMU im Sinne der EU-Definition
- solide Bonität
- Bestimmungsgemäße Verwendung der Mittel
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Projektbeschreibung
- Finanzierungsplan
- Kopien der Jahresabschlüsse
- Liquiditätsplan
- Einwilligung zur SCHUFA-Auskunft
- Selbstauskunft
Bewertungskriterien
- Bonität
- Tragfähigkeit des Vorhabens
- Einsatz der Eigenmittel
Beschreibung
Die Ausfallbürgschaften der Bürgschaftsbank Sachsen-Anhalt eröffnen Existenzgründer:innen, kleinen und mittleren Unternehmen sowie Freiberufler:innen in Sachsen-Anhalt den Zugang zu zinsgünstigen Krediten für Investitionen, Betriebsmittel, Avale, Warenlager, Immobilienfinanzierungen und Contracting. Zuverlässige Bonität und die zweckbestimmte Verwendung der Mittel sind Voraussetzung für eine Bürgschaftsübernahme zu bis zu 80 % des Kreditbetrags, maximal 2 000 000 Euro. Laufzeiten von bis zu 15 Jahren (bzw. 23 Jahren bei baulichen Maßnahmen) gewährleisten langfristige Planungssicherheit. Die Förderung ermöglicht damit den Aufbau oder die Stabilisierung von Betrieben, begünstigt Unternehmensnachfolgen und erleichtert Beteiligungen. Der anrechenbare Eigenmittelanteil wird fallbezogen geprüft, um solide Finanzierungsstrukturen zu sichern. Anträge können jederzeit über die Hausbank gestellt werden, die nach positiver Risikoprüfung die Bürgschaftsübernahme bei der Bürgschaftsbank initiiert.
Flexible Konditionen und ein unkompliziertes Antragsverfahren zeichnen dieses Garantieprogramm aus: Ein einmaliges Bearbeitungsentgelt von 1 % des Kreditvolumens (mindestens 400 Euro) wird mit Aushändigung der Bürgschaftserklärung fällig, die laufende Bürgschaftsprovision beträgt 1,50 % p. a. Die Hausbank kann auch eine digitale Antragstellung wählen. Umfassende Beratung und individuelle Begleitung durch die Bürgschaftsbank unterstützen bei Fragen zu Eigenmittel- und Tilgungsplanung. Nach Vertragsabschluss ist die Bürgschaft dynamisch an den Tilgungsplan der Hausbank gekoppelt: Kredit- und Provisionsraten werden im Verhältnis von verbürgtem und unverbürgtem Finanzierungsanteil verrechnet. Einmal eingerichtete Bürgschaften bleiben bis zur endgültigen Kreditrückführung wirksam und können bei Sonderfällen flexibel angepasst werden. Damit eröffnen die Ausfallbürgschaften in Sachsen-Anhalt Betrieben finanziellen Spielraum für nachhaltiges Wachstum und Stabilität.
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