Ausflugsziele in Kärnten
Förderung innovativer Maßnahmen zur Weiterentwicklung, Qualitätsverbesserung und ganzjährigen Nutzung von Ausflugszielen in Kärnten. Gültig ab 01.01.2024, Anträge jederzeit möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Umsetzung von Maßnahmen, welche das Angebot von Ausflugszielen innovativ weiterentwickeln, qualitätsverbessernd optimieren und verstärkt ganzjährig nutzbar machen.
Förderfähige Ausgaben
- Investitionen in Aufenthaltsbereiche
- Sanierungsinvestitionen
- Wetterunabhängigkeitsmaßnahmen
- Digitale Maßnahmen
- Investitionen in Radinfrastruktur
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Nicht förderfähige Ausgaben
- Personalkosten und Eigenleistungen
- Marketingkosten
- Ersatzinvestitionen, Reparatur- und Instandhaltungskosten
- Betriebskosten
- Konzeptions- und Beratungskosten ohne Umsetzungsmaßnahmen
- Mehr anzeigen
Antragsberechtigt
- Unternehmen
- Interessenverbände und sonstige Vereine
- Öffentliche Einrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Projektstandort in Kärnten
- Mindestens eine der definierten Maßnahmen (Erweiterung/Erneuerung von Aufenthaltsbereichen, Sanierungsinvestitionen, Wetterunabhängigkeitsmaßnahmen, digitale Maßnahmen, Investitionen in Radinfrastruktur, Barrierefreiheit)
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Kurzbeschreibung des Projekts
- Zeit- und Maßnahmenplan
- Darstellung der Gesamtkosten
- Finanzierungsdarstellung
Bewertungskriterien
- Beitrag zur Landestourismusstrategie
- Qualität der Besucherbetreuung
- Träger des Kärnten Qualitätssiegels
- Innovationsgehalt
- Ökologische Nachhaltigkeit
- Saisonverlängerung
- Schlechtwettertauglichkeit
- Schaffung neuer Arbeitsplätze
Beschreibung
Die Investitionsoffensive „Ausflugsziele in Kärnten“ unterstützt Unternehmen, Vereine, Interessensverbände sowie öffentliche Einrichtungen darin, Freizeit- und Erlebnisangebote in Kärnten innovativ weiterzuentwickeln und nachhaltig zu stärken. Gefördert werden Maßnahmen wie die Erweiterung oder Erneuerung von Aufenthaltsbereichen, qualitätsverbessernde Sanierungsinvestitionen, Ausbaumöglichkeiten für wetterunabhängige Angebote, digitale Anwendungen, Investitionen in Radinfrastruktur oder Barrierefreiheit sowie begleitende Konzeptions- und Beratungskosten. Antragsteller:innen müssen ihren Projektstandort in Kärnten nachweisen und mindestens eine der genannten Maßnahmen umsetzen. Die Fördersumme beträgt bis zu 50 % der förderfähigen Kosten – maximal 150.000 € – bei einer Mindestinvestition von 10.000 €. Nicht erstattungsfähig sind Personalkosten, Marketing- und Betriebskosten sowie reine Beratungskosten ohne Umsetzungsanteil, Kosten vor Antragseinreichung, Ersatzinvestitionen und öffentliche Abgaben.
Im Mittelpunkt der Bewertung steht die Beitragserbringung zur Landestourismusstrategie, die Qualität der Besucher:innenbetreuung sowie der Innovationsgrad und die ökologische Nachhaltigkeit des Projekts. Zusätzliche Pluspunkte werden für Saisonverlängerung, Schlechtwettertauglichkeit und die Schaffung neuer Arbeitsplätze vergeben. Eine Antragstellung ist ab 01.01.2024 jederzeit möglich und erfolgt elektronisch bei der Abteilung 7 – Wirtschaft, Tourismus und Mobilität der Kärntner Landesregierung. Zur Einreichung sind eine Projektkurzbeschreibung, ein Zeit- und Maßnahmenplan sowie eine Darlegung der Gesamtkosten und des Finanzierungskonzepts erforderlich. Die Förderung läuft bis auf Widerruf und zielt darauf ab, Ausflugsziele in Kärnten ganzjährig attraktiv und zukunftsfähig zu gestalten.
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