Zuschuss

Ausgleichszulage in benachteiligten Gebieten

Zuschuss für landwirtschaftliche Betriebe in benachteiligten Gebieten Hessens zur Kompensation von Einkommensverlusten und zusätzlichen Ausgaben. Antrag jährlich bis zum 15.05. über den Gemeinsamen Antrag.

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Förderkriterien

Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Hessen
Fördersumme: 25 € bis 180 € pro ha je nach Ertragsmesszahl und Anteil der Hauptfutterfläche
Förderquote: 60% - 100%
Projektdauer: 12 Monate

Förderziel

Erhaltung der flächendeckenden landwirtschaftlichen Nutzung in aus erheblich naturbedingten Gründen benachteiligten Gebieten Hessens durch teilweisen oder vollständigen Ausgleich von Einkommensverlusten und zusätzlichen Aufwänden.

Förderfähige Ausgaben

  • Ausgleichszulage pro Hektar förderfähiger Fläche

Antragsberechtigt

  • Unternehmen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Betriebsinhaber landwirtschaftlicher Unternehmen
  • Mindestens 3 ha förderfähige Fläche in benachteiligten Gebieten in Hessen
  • Einhaltung der Konditionalität gemäß Verordnung (EU) Nr. 2021/2115

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Antragsmappe Direktzahlungen
  2. Gemeinsamer Antrag

Beschreibung

Die Ausgleichszulage in benachteiligten Gebieten Hessens unterstützt landwirtschaftliche Unternehmen dabei, Einkommensverluste und zusätzliche Aufwendungen durch naturbedingte Nachteile auszugleichen. Gefördert wird ein nicht rückzahlbarer Zuschuss in Form einer Festbetragsfinanzierung, der sich je Hektar förderfähiger Fläche zwischen 25 € und 180 € bemisst – abhängig von der Ertragsmesszahl (EMZ) und dem Anteil der Hauptfutterfläche. Mit einer Förderquote von 60 % bis 100 % und einer Projektdauer von 12 Monaten zielt das Programm darauf ab, die flächendeckende Nutzung agrarischer Flächen in Hessens benachteiligten Gebieten langfristig zu sichern. Anträge für das laufende Jahr sind jährlich bis zum 15. Mai im Rahmen des Gemeinsamen Antrags einzureichen.

Teilnahmeberechtigt sind Betriebsinhaber:innen, die mindestens 3 ha förderfähige Fläche in definierten benachteiligten Regionen Hessens bewirtschaften und die Konditionalitätsanforderungen gemäß Verordnung (EU) Nr. 2021/2115 erfüllen. Förderfähige Ausgaben umfassen ausschließlich die Ausgleichszulage pro Hektar, berechnet nach Lage und Bodengüte. Die Auszahlung staffelt sich nach Betriebsgröße: bis 100 ha zu 100 %, von 100,01 bis 250 ha zu 80 % und von 250,01 bis 500 ha zu 60 %. Für den Antrag sind die Antragsmappe Direktzahlungen sowie der Gemeinsame Antrag einzureichen. Dieses Förderinstrument leistet einen wesentlichen Beitrag zur Erhaltung der Landwirtschaft in strukturschwachen Regionen und stärkt damit die ländliche Entwicklung Hessens.

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