Zuschuss

Außerordentliche Schülerbeihilfen

Außerordentliche Schülerbeihilfen zur Unterstützung oberösterreichischer Schülerinnen und Schüler in besonderen finanziellen Belastungssituationen. Anträge können jederzeit gestellt werden (gültig seit 07.01.2014).

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
07.01.2014
Bewerbungslevel: Einfach
Region: Oberösterreich

Förderziel

Förderung oberösterreichischer Schülerinnen und Schüler in besonderen finanziellen Belastungssituationen, um deren schulische Teilhabe und Bildungschancen zu sichern.

Antragsberechtigt

  • Privatpersonen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Voraussetzungen gemäß den allgemeinen Förderungsrichtlinien des Landes Oberösterreich
  • Schriftliches Ansuchen

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Schriftliches Ansuchen

Beschreibung

Die Außerordentlichen Schülerbeihilfen unterstützen oberösterreichische Schüler:innen, die sich in besonderen finanziellen Belastungssituationen befinden, um deren schulische Teilhabe und Bildungschancen nachhaltig zu sichern. Als kontinuierlich verfügbare Zuschussförderung setzt dieses Programm bereits seit Jänner 2014 an, um unvorhergesehene Aufwendungen im Schulalltag abzufedern. Die Mittel werden zweckgebunden vergeben und erfordern den Nachweis über die widmungsgemäße Verwendung mittels Originalzahlungsbelegen. Durch die Orientierung an den allgemeinen Förderungsrichtlinien des Landes Oberösterreich wird Transparenz und Verlässlichkeit gewährleistet, während eine flächendeckende Zugänglichkeit für alle berechtigten Privatpersonen in Oberösterreich garantiert ist.

Interessent:innen können jederzeit ein schriftliches Ansuchen einreichen, das gemäß den landesweiten Bestimmungen geprüft wird. Antragstellende sollten alle erforderlichen Unterlagen vollständig beifügen, um eine zügige Bearbeitung zu ermöglichen. Die Förderung erfolgt in Form eines einmaligen Zuschusses, dessen Höhe je nach individueller Bedarfslage festgelegt wird. Ziel ist es, dass auch in finanziell herausfordernden Zeiten kein Kind auf eine uneingeschränkte schulische Teilnahme verzichten muss. Durch die stetige Verfügbarkeit der Beihilfen entfällt eine enge Fristbindung und erleichtert eine passgenaue Unterstützung genau dann, wenn sie am dringendsten benötigt wird.

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