Ausstellungsförderung (Kulturstiftung der Länder)
Förderung kunst- und kulturhistorischer Ausstellungen von überregionaler Bedeutung mit regionaler Verankerung und internationaler Ausstrahlung. Anträge jeweils zum 15. Juni und 15. Dezember möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Die Kulturstiftung der Länder unterstützt anteilig kunst- und kulturhistorische Ausstellungen von herausragender Bedeutung, die von öffentlichen Museen, Bibliotheken und Archiven konzipiert werden, auf eigenen Beständen basieren und regional verwurzelt sowie international relevant sind. Ziel ist die Präsentation und Vermittlung wertvollen Kulturguts im gesamtstaatlichen Interesse.
Nicht förderfähige Ausgaben
- Ersteinrichtung von Dauerausstellungen
- Neukonzeption von Dauerausstellungen
- Ausstellungen, die ausschließlich im Ausland stattfinden
Antragsberechtigt
- Öffentliche Einrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Anträge von öffentlich zugänglichen Museen, Bibliotheken und Archiven
- Verpflichtendes Beratungsgespräch vor Antragstellung
- Budget des Vorhabens in der Regel mindestens 250.000 Euro
- Ausstellungen basierend auf eigenen Beständen
- Einreichung zum 15. Juni oder 15. Dezember
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Richtlinien AUS
- Hinweise zur Ausstellungsförderung
- FOKUS Anleitung AUS
- Liste benötigter Unterlagen AUS
Bewertungskriterien
- Überregional bedeutendes kulturhistorisches Thema
- Basierung auf eigenen Beständen
- Wissenschaftliche Aufbereitung
- Besucherorientierte Präsentation und Vermittlung
- Nachhaltige Wirkung
Beschreibung
Die Ausstellungsförderung der Kulturstiftung der Länder bietet öffentlichen Museen, Bibliotheken und Archiven in ganz Deutschland die Chance, kunst- und kulturhistorische Schaukonzepte von überregionaler Bedeutung zu realisieren. Voraussetzung ist, dass das Vorhaben auf eigenen Beständen basiert, regional verankert ist und zugleich internationale Impulse setzt. Gefördert werden temporäre Ausstellungen mit einem Gesamtbudget von in der Regel mindestens 250.000 Euro. Anträge können jeweils zum 15. Juni und 15. Dezember eingereicht werden, vorausgehend ein verpflichtendes Beratungsgespräch mit der Stiftung. Nicht gefördert werden die Ersteinrichtung oder Neukonzeption von Dauerausstellungen sowie Projekte, die ausschließlich im Ausland stattfinden.
Im Fokus der Entscheidung stehen überregionale Themen, die wissenschaftliche Aufbereitung der Bestände, eine besucher:innenorientierte Präsentation und die nachhaltige Wirkung der Ausstellung über den Förderzeitraum hinaus. Für die Antragstellung sind unter anderem die Richtlinien AUS, die Hinweise zur Ausstellungsförderung, die FOKUS-Anleitung AUS sowie eine Liste der benötigten Unterlagen AUS erforderlich. Die Antragstellung erfolgt digital über das FOKUS-Portal der Kulturstiftung der Länder. Die Förderung unterstützt anteilig die Präsentation hochwertigen Kulturguts im gesamtstaatlichen Interesse und stärkt die kulturelle Teilhabe weit über die regionale Ebene hinaus. Institutionen, die innovative Ausstellungsvorhaben planen, finden hier die notwendige finanzielle Starthilfe und fachliche Begleitung, um ihre Sammlungen wirkungsvoll in Szene zu setzen.
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