aws Proof of Concept
Zuschuss für Proof of Concept-Vorhaben zur Machbarkeitsprüfung patentierbarer Forschungs- und Entwicklungsergebnisse österreichischer Forschungseinrichtungen mit bis zu 75% Förderung (max. 20.000 € klein, max. 80.000 € groß). Laufende Einreichung bis 31.12.2028.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung von Proof of Concept-Vorhaben zur systematischen Überprüfung und Erschließung von Anwendungsbereichen prinzipiell patentierbarer Forschungs- und Entwicklungsergebnisse und Beschleunigung des Wissens- und Technologietransfers aus öffentlich finanzierter Forschung.
Förderfähige Ausgaben
- Personalkosten
- Sachkosten
- Gemeinkosten
- Drittkosten
- Patentkosten
Nicht förderfähige Ausgaben
- Aufwand für externes Management
- Aufwand für Consultants
- Auftragsforschung
- Beglaubigungskosten
- Laufende Gebühren für Schutzrechte
- Mehr anzeigen
Antragsberechtigt
- Bildungseinrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Österreichische Universitäten, Fachhochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen
- Nachweis einer gültigen Trennungsrechnung bei Erstbewerbung
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Projektbeschreibung
- Finanzierungsplan
- Nachweis gültiger Trennungsrechnung
- Programmdokument
Bewertungskriterien
- Technische Plausibilität
- Expert*innen-Jury-Bewertung
Beschreibung
Das „aws Proof of Concept“–Programm unterstützt österreichische Universitäten, Fachhochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen bei der Validierung und Erschließung von prinzipiell patentierbaren Forschungsergebnissen. Mit einer Förderquote von bis zu 75 % (maximal 20.000 € für kleine und 80.000 € für große Vorhaben) ermöglicht die aws einen gezielten Machbarkeitsnachweis und beschleunigt den Wissens- und Technologietransfer aus öffentlich finanzierter Forschung. Die Projektlaufzeit beträgt zwischen 12 und 24 Monaten, in denen Personalkosten, Sach-, Dritt- und Gemeinkosten sowie im Großprojekt Patentkosten zur Nationalisierung oder Validierung gefördert werden. Damit schließt die Maßnahme eine oft kritisierte Lücke in der frühen Phase der Forschung und bietet auf Wunsch ergänzende Workshops und bis zu 30 Stunden Beratung durch die aws, um Geschäftsmodelle, Schutzrechtsstrategien und Lizenzierungsansätze zu optimieren.
Einreichungen sind laufend bis 31.12.2028 möglich und werden nach technisch-wissenschaftlicher Plausibilität sowie durch eine Expert:innen-Jury bewertet. Voraussetzung für Erstbewerbungen ist der Nachweis einer gültigen Trennungsrechnung, etwa durch eine externe Stelle. Gefördert werden ausschließlich unmittelbar projektbezogene Ausgaben; Management-, Beratungs- oder Beglaubigungskosten bleiben unberücksichtigt. Förderinteressierte Forschungseinrichtungen können ihren Antrag über den aws-Fördermanager stellen und benötigen dafür eine fundierte Projektbeschreibung, einen Finanzierungsplan, das Programmdokument sowie den Trennungsrechnungsnachweis. Das Angebot der aws als One-Stop-Shop rundet das Programm ab und verspricht eine solide Förderung für den Übergang von Forschungsergebnissen in marktreife Anwendungen.