BAföG (Stadt Worms)
Finanzielle Unterstützung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) für Schülerinnen, Schüler und Studierende mit Zuständigkeit der Kreisverwaltung Mainz-Bingen und dem Amt für Ausbildungsförderung der Hochschule Worms. Anträge sind ganzjährig möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung der schulischen und hochschulischen Ausbildung sowie von Aufstiegsfortbildungen durch finanzielle Zuschüsse und zinsgünstige Darlehen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz.
Antragsberechtigt
- Privatpersonen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Wohnsitz im Zuständigkeitsgebiet der Kreisverwaltung Mainz-Bingen (Landkreis Mainz-Bingen, Stadt Mainz, Landkreis Alzey-Worms, Stadt Worms)
- Immatrikulation oder Ausbildungsverhältnis an einer förderfähigen Schule, Hochschule oder Einrichtung
- Angabe der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse (Eigeneinkommen und ggf. der Eltern)
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Antragsformular BAföG
- Einkommensnachweise Antragsteller/in und Eltern
- Immatrikulations- bzw. Schulbescheinigung
- Mietkosten- und Krankenversicherungsnachweis bei Auslandsförderung
Bewertungskriterien
- Bedarfsermittlung nach Einkommen
- Immatrikulations- oder Ausbildungsnachweis
- Erfüllung der persönlichen Fördervoraussetzungen
Beschreibung
Die Bundesausbildungsförderung gemäß BAföG bietet bundesweit finanzielle Unterstützung in Form von Zuschüssen und zinsgünstigen Darlehen für Schul- und Hochschulausbildungen sowie Aufstiegsfortbildungen. Zuständig für Anträge von Schüler:innen, Auszubildenden und Studierenden mit Wohnsitz im Gebiet der Kreisverwaltung Mainz-Bingen (Landkreise Mainz-Bingen, Alzey-Worms, Städte Mainz und Worms) ist das Amt für Ausbildungsförderung der Kreisverwaltung. Studierende der Hochschule Worms wenden sich an das dortige Amt für Ausbildungsförderung. Die Förderung zielt darauf ab, Ausbildungsbarrieren abzubauen und Chancengleichheit unabhängig von der finanziellen Herkunft zu gewährleisten. Anträge können ganzjährig gestellt werden, wodurch eine flexible Anpassung an individuelle Ausbildungsphasen ermöglicht wird.
Für die Antragstellung sind Nachweise zu persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen erforderlich. Dazu zählen das vollständig ausgefüllte Antragsformular, Einkommensnachweise der Antragstellenden und gegebenenfalls der Eltern, Immatrikulations- oder Schulbescheinigung sowie für Auslandsaufenthalte Miet- und Krankenversicherungsnachweise. Die Bedarfsberechnung erfolgt auf Basis des eigenen und elterlichen Einkommens sowie weiterer persönlicher Fördervoraussetzungen. Eine digitale Einreichung ist über das staatliche BAföG-Digital-Portal möglich; alternativ kann der Antrag postalisch an die Kreisverwaltung Mainz-Bingen übermittelt werden. Die Beantragung von Aufstiegs-BAföG erfolgt ebenfalls fortlaufend und richtet sich an Personen in Aufstiegsfortbildungen im Zuständigkeitsgebiet. Fachkundige Beratung erhalten Interessierte direkt bei den zuständigen Sachbearbeitenden vor Ort.
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