Darlehen

Bankenrefinanzierung für Infrastrukturinvestitionen

Zinsgünstige Darlehen an Kreditinstitute zur Refinanzierung öffentlicher Infrastrukturmaßnahmen in Hessen mit bis zu 100 % Förderung. Antragsberechtigt sind Kreditinstitute.

Infrastruktur

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Hessen
Fördersumme: Bis zu 100 % der Investitionskosten (Mindestrefinanzierung 500.000 €)
Förderquote: 100%

Förderziel

Darlehen an Kreditinstitute zur Bereitstellung zinsgünstiger Mittel zur Refinanzierung von Infrastrukturmaßnahmen im öffentlichen Interesse in Hessen sowie bundeslandübergreifende Vorhaben mit Verbindung zu Hessen.

Förderfähige Ausgaben

  • Investitionskosten für Infrastrukturmaßnahmen im öffentlichen Interesse

Antragsberechtigt

  • Unternehmen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Antragsberechtigung für Kreditinstitute
  • Weiterleitung des Finanzierungsvorteils an die öffentliche Hand oder Endnutzer
  • Stellung wirtschaftlich werthaltiger Sicherheiten in Höhe der Restvaluta

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Antragsformular Nr. 0801
  2. Abrufformular Nr. 0802E oder 0802G

Beschreibung

Die Bankenrefinanzierung für Infrastrukturinvestitionen bietet Kreditinstituten in Hessen eine attraktive Möglichkeit, öffentliche Infrastrukturvorhaben zinsgünstig zu refinanzieren. Über das Darlehensprogramm stellt die WIBank zinsgünstige Mittel bereit, mit einer Förderquote von bis zu 100 % der förderfähigen Investitionskosten. Gefördert werden Projekte im Bereich Infrastruktur und Städtebau, die im öffentlichen Interesse liegen – sowohl landesinterne Maßnahmen als auch länderübergreifende Vorhaben mit Hessen-Bezug. Anspruchsberechtigt sind alle Banken und Sparkassen, die den Refinanzierungsvorteil an Gebietskörperschaften, Zweckverbände, kommunale Unternehmen oder andere Einrichtungen der Daseinsvorsorge weiterreichen. Die kontinuierliche Antragsmöglichkeit erlaubt eine flexible Planung ohne feste Fristbindung.

Für die Bewilligung muss das Kreditinstitut wirtschaftlich werthaltige Sicherheiten in Höhe der Restvaluta stellen und gewährleisten, dass der Finanzierungsvorteil unter Berücksichtigung einer angemessenen Hausbankenmarge vollständig an die öffentlichen Endnutzer weitergegeben wird. Die Mindestrefinanzierung beläuft sich auf 500.000 €, während Zinsfestschreibungen üblicherweise zwischen 1 und 10 Jahren gewählt werden können. Zur Antragstellung sind das Antragsformular Nr. 0801 sowie für den Mittelabruf das Abrufformular Nr. 0802E oder 0802G vorzulegen. Innerhalb von 14 Bankarbeitstagen nach Einreichung des Antrags erfolgt eine Finanzierungszusage mit den indikativen Konditionen. Eine vorzeitige Rückzahlung ist während der Zinsbindung nur im Ausnahmefall und gegen Vorfälligkeitsentschädigung möglich.

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