Zuschuss

Basis- und Projektförderungen "Soziale Projekte - Heranführung Arbeitsmarkt"

Projektförderung des Landes Steiermark zur Heranführung sozial benachteiligter Gruppen an den Arbeitsmarkt in der Steiermark. Anträge für das Förderjahr 2026 bis 30.09.2025 möglich.

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
01.07.2025
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Steiermark

Förderziel

Das Programm zielt darauf ab, sozial benachteiligte Menschen, insbesondere Langzeitarbeitslose und Personen mit Behinderungen oder gesundheitlichen Einschränkungen, durch Projekte und Maßnahmen schrittweise an den Arbeitsmarkt heranzuführen, arbeitsmarktrelevante Kompetenzen zu vermitteln, Barrieren im sozialen Umfeld abzubauen und ihre nachhaltige soziale Absicherung zu gewährleisten.

Antragsberechtigt

  • Gemeinnützige Organisationen
  • Unternehmen
  • Öffentliche Einrichtungen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Einbringung eines Förderansuchens inkl. Kurzbeschreibung und Abschluss eines Fördervertrages
  • Nachweis der fachlichen und wirtschaftlichen Eignung
  • Ausführliches Konzept ab einer beantragten Summe von mehr als € 15.000
  • Vorhaben muss ausfinanziert sein

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Projektbeschreibung
  2. Antragsformular
  3. Beilage 'RVA und RA Förderung'
  4. Ausführliches Konzept (bei Förderbetrag > € 15.000)

Beschreibung

Mit der Basis- und Projektförderung „Soziale Projekte – Heranführung Arbeitsmarkt“ stellt das Land Steiermark jährliche Zuschüsse bereit, um sozial benachteiligte Gruppen nachhaltig in Beschäftigung einzubinden. Fokussiert auf Langzeitarbeitslose, arbeitsmarktferne Personen sowie Menschen mit Behinderungen oder gesundheitlichen Einschränkungen, werden Beschäftigungsprojekte und niederschwellige Arbeitsformen unterstützt. Ziel ist die Vermittlung arbeitsmarktrelevanter Kompetenzen, der Abbau sozialer Barrieren und die dauerhafte soziale Absicherung durch integrative Teilhabe am Arbeitsmarkt. Damit leistet das Programm einen Beitrag zur Armutsbekämpfung und stärkt die gesellschaftliche Inklusion.

Antragsberechtigt sind gemeinnützige Organisationen, Unternehmen und öffentliche Einrichtungen in der Steiermark, die ein ausgefülltes Antragsformular inklusive Beilage „RVA und RA Förderung“ sowie eine Kurzbeschreibung des Vorhabens einreichen. Bei beantragten Beträgen über € 15.000 ist zusätzlich ein ausführliches Konzept vorzulegen. Weiterhin sind der Nachweis fachlicher und wirtschaftlicher Eignung sowie der Abschluss eines rechtsgültigen Fördervertrags Voraussetzung. Für das Förderjahr 2026 sind Anträge bis spätestens 30.09.2025 – Beginn der Frist: 01.07.2025 – einzureichen. Geförderte Projekte erbringen binnen vertraglich festgelegter Fristen einen Verwendungsnachweis und einen Projektbericht.

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