Basisförderung Breitenkultur – Stadt Kempten (Allgäu) Kulturförderung
Basisförderung für ehrenamtliche Kulturvereine in Kempten zur Unterstützung der Breitenkultur mit unbürokratischem Antrag und Verwendungsnachweis. Anträge bis zum 15.05. des Vorjahres, einmal alle drei Jahre.
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Förderkriterien
Förderziel
Die Basisförderung Breitenkultur unterstützt ehrenamtliche Kulturvereine dabei, kulturelle Traditionen fortzuführen, nachhaltige Nachwuchsarbeit zu leisten und neue Formen des Vereinsengagements zu entwickeln. Ziel ist es, die Vereine unbürokratisch zu entlasten und ihre kontinuierliche Vereinsarbeit sowie wiederkehrende Raumkosten der Vereinsarbeit zu fördern.
Förderfähige Ausgaben
- Betriebskosten des Vereins
- Laufende Vereinsarbeit
- Wiederkehrende Raumförderungen
- Veranstaltungsbezogene Mietzuschüsse
Antragsberechtigt
- Gemeinnützige Organisationen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Sitz in Kempten
- Vereinszweck im Bereich Breitenkultur
- Existenz seit mindestens drei Jahren
- Ehrenamtliche Verfolgung des Vereinszwecks
- Mindestens 7 Mitglieder
- Mehr anzeigen
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Antrag über Online-Formular
- Verwendungsnachweis über Online-Formular
- Förderrichtlinien
Bewertungskriterien
- Nachweis eines Finanzierungsbedarfs
- Regelmäßige öffentliche Veranstaltungen
- Nachwuchsarbeit des Vereins
- Offener Zugang für alle Bürgerinnen und Bürger
Beschreibung
Die Basisförderung Breitenkultur der Stadt Kempten (Allgäu) richtet sich an eingetragene, gemeinnützige Kulturvereine mit Sitz in Kempten, die seit mindestens drei Jahren bestehen und ehrenamtlich arbeiten. Gefördert werden Vereine mit mindestens sieben Mitglieder:innen, einem durchschnittlichen Jahresbeitrag von mindestens 24 Euro und überwiegend öffentlichen Angeboten in der Stadt. Ziel ist es, kulturelle Traditionen zu wahren, nachhaltige Nachwuchsarbeit zu stärken und neue Formen des Vereinsengagements zu entwickeln. Hierzu werden Betriebskosten, laufende Vereinsarbeit, wiederkehrende Raumkosten sowie veranstaltungsbezogene Mietzuschüsse für einen Förderzeitraum von drei Jahren unterstützt. Die Förderung erfolgt unbürokratisch als Festbetragszuschuss und setzt den Nachweis eines Finanzierungsbedarfs voraus, der nicht aus nicht zweckgebundenen Mitteln gedeckt werden kann. Ebenso ist ein offener Zugang für alle Bürger:innen sowie regelmäßige öffentliche Veranstaltungen Teil der Bewertungskriterien.
Anträge können einmal alle drei Jahre bis zum 15. Mai des Vorjahres über das bereitgestellte Online-Formular gestellt werden, begleitet von einem Verwendungsnachweis nach Abschluss der Förderung. Die Förderverwaltung prüft Anträge auf verwaltungs-, betriebswirtschaftliche und fachliche Kriterien und legt eine Empfehlung für den Kultur- und Stadttheaterausschuss vor. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht; die Mittelvergabe erfolgt im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel. Kürzungen oder Rückforderungen sind möglich, wenn die Fördervoraussetzungen nicht länger erfüllt werden, etwa bei unzweckmäßiger Verwendung oder unrichtigen Angaben. Die Basisförderung entlastet ehrenamtliche Kulturvereine und leistet einen Beitrag zur lebendigen Breitenkultur in Kempten.
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