Zuschuss

Basissubventionen an externe Einrichtungen

Basissubventionen für externe wissenschaftliche Einrichtungen in der Steiermark zur teilweisen Abdeckung der laufenden Kosten und Jahresforschungsprogramme. Anträge sind fortlaufend und ohne Frist möglich.

Wissenschaft

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
15.05.2013
Bewerbungslevel: Einfach
Region: Steiermark

Förderziel

Beitrag zur teilweisen Abdeckung der laufenden Kosten des Geschäftsbetriebes und zur Abwicklung von Jahresforschungsprogrammen lt. Statuten von wissenschaftlichen Einrichtungen, welche Leistungen erbringen, die für das Land Steiermark von wesentlichem Interesse sind und nicht durch das Land selbst erbracht werden.

Förderfähige Ausgaben

  • Laufende Betriebskosten
  • Abwicklung von Jahresforschungsprogrammen

Antragsberechtigt

  • Bildungseinrichtungen
  • Gemeinnützige Organisationen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Herausragende wissenschaftliche Bedeutung für das Land Steiermark
  • Keine gesellschaftsrechtliche Beteiligung durch das Land Steiermark (landesexterne Einrichtungen)

Beschreibung

Basissubventionen an externe Einrichtungen gewähren Bildungseinrichtungen und gemeinnützigen Organisationen in der Steiermark einen Zuschuss zur teilweisen Deckung ihrer laufenden Betriebskosten sowie zur Abwicklung von Jahresforschungsprogrammen gemäß ihrer Statuten. Die Förderung richtet sich an landesexterne wissenschaftliche Einrichtungen, deren Tätigkeit für das Bundesland von herausragender Bedeutung ist und die Leistungen erbringen, die das Land selbst nicht erbringt. Der Zuschuss unterstützt den Forschungserfolg steirischer Hochschulen, Forschungsinstitutionen und wissenschaftlicher Vereine und trägt so maßgeblich zur Stärkung der Forschungs- und Innovationslandschaft im Bundesland bei. Dabei erfolgt die Mittelvergabe auf Basis eines Einzelbeschlusses der Landesregierung und kann fortlaufend in Anspruch genommen werden.

Interessierte Institutionen müssen nachweisen, dass ihre Vorhaben der Wissenschaft in der Steiermark einen hohen Mehrwert bieten und keine gesellschaftsrechtliche Beteiligung durch das Land besteht. Förderfähige Ausgaben umfassen insbesondere Personal-, Sach- und Verwaltungskosten, die für den regulären Geschäftsbetrieb sowie für Jahresforschungsprogramme notwendig sind. Ein Antragsverfahren ohne feste Fristen erlaubt eine flexible Projektplanung und Antragstellung zu jedem Zeitpunkt. Damit stellt die Subvention eine verlässliche Finanzierungsquelle dar, um den Wissenstransfer und wissenschaftliche Exzellenz im Bundesland nachhaltig zu fördern.

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