Zuschuss

Bau und Modernisierung von überbetrieblichen Berufsbildungsstätten (ÜBS)

Das Land Baden-Württemberg gewährt einen Zuschuss von bis zu 25 % für Investitionen in überbetriebliche Berufsbildungsstätten. Anträge sind vor Beginn der Maßnahme einzureichen.

Infrastruktur Städtebau & Stadterneuerung

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Baden-Württemberg
Förderquote: bis zu 25 %

Förderziel

Unterstützung von Investitionen in überbetriebliche Berufsbildungsstätten für die berufliche Aus- und Fortbildung im Sinne der Handwerksordnung und des Berufsbildungsgesetzes. Gefördert werden unter anderem Erstausstattung, Modernisierung und bauliche Maßnahmen zur Substanzerhaltung und Erweiterung von Gebäuden.

Förderfähige Ausgaben

  • Erstausstattung
  • Modernisierung der Ausstattung
  • Grunderwerb
  • Erstellung und Erwerb von Gebäuden
  • Erweiterung von Gebäuden
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Nicht förderfähige Ausgaben

  • Bauunterhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen
  • Verbrauchsmittel
  • Unterrichtsmaterial

Antragsberechtigt

  • Öffentliche Einrichtungen
  • Bildungseinrichtungen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Juristische Personen des öffentlichen Rechts, gemeinnützige Organisationen und Selbsthilfeeinrichtungen der Wirtschaft in Baden-Württemberg.
  • Vorhaben dient der Entwicklung oder Erhaltung eines bedarfsgerechten Netzes überbetrieblicher Berufsbildungsstätten oder der fachlichen Schwerpunktweiterentwicklung.
  • Fachliche Begründung und Übereinstimmung mit örtlichen Erfordernissen.
  • Maßnahmen mit Vorrang für räumliche Ausstattung zur Aus- und Fortbildung.
  • Gewährleistung ausreichender Auslastung der Einrichtung.
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Beschreibung

Die Förderrichtlinie Bau und Modernisierung von überbetrieblichen Berufsbildungsstätten (ÜBS) des Landes Baden-Württemberg richtet sich an juristische Personen des öffentlichen Rechts, gemeinnützige Organisationen und Selbsthilfeeinrichtungen der Wirtschaft. Sie unterstützt Investitionen in überbetriebliche Berufsbildungsstätten in den Themenfeldern Aus- & Weiterbildung, Infrastruktur sowie Städtebau & Stadterneuerung. Gefördert werden unter anderem Erstausstattung, die Modernisierung technischer Ausrüstung, Grunderwerb, Erstellung und Erwerb von Gebäuden, Erweiterungsmaßnahmen sowie bauliche Substanzerhaltungen und Umgestaltungen. Die Zuwendung erfolgt in Form eines Zuschusses mit einer Förderquote von bis zu 25 % auf förderfähige Ausgaben. Anträge müssen vor Beginn der Maßnahme eingereicht werden, feste Fristen bestehen dabei nicht. Voraussetzung ist eine fachliche Begründung, die Ausrichtung auf örtliche Erfordernisse, eine gesicherte Gesamtfinanzierung, ausreichende Auslastung und Bereitstellung der nötigen Lehrkräfte. Nicht förderfähig sind Bauunterhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen, Verbrauchsmittel sowie Unterrichtsmaterial.

Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg steuert dieses Programm mit dem Ziel, ein bedarfsgerechtes Netz überbetrieblicher Berufsbildungsstätten aufzubauen und fachliche Schwerpunktsetzungen zu stärken. Die Initiative trägt wesentlich zur Umsetzung der Handwerksordnung und des Berufsbildungsgesetzes bei, fördert nachhaltige Bildungsinfrastruktur und erleichtert die Kumulierung mit weiteren öffentlichen Mitteln. Träger:innen profitieren von flexiblen Antragsmöglichkeiten und profitieren von der engen Abstimmung mit Kammern, Bildungseinrichtungen und Wirtschaftspartner:innen. Auf diese Weise entstehen zukunftsfähige Aus- und Fortbildungszentren, die sowohl in städtischen als auch in ländlichen Regionen zur Fachkräftesicherung beitragen.

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