Darlehen

Bauherrenhilfe (Town & Country Stiftung)

Zinsloses Darlehen und Beratung für unverschuldet in Not geratene Eigentümer:innen eines selbstgenutzten Eigenheims zur Fertigstellung, Instandsetzung oder zur Begleichung fälliger Raten. Unterstützung bis maximal 20.000 €; Anträge jederzeit möglich.

Soziales Wohnungsbau & Modernisierung

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Deutschland (bundesweit)
Fördersumme: bis zu 20.000 €
Förderquote: 100%

Förderziel

Unterstützung von Eigentümer:innen eines zu Wohnzwecken selbstgenutzten Eigenheims, die unverschuldet in wirtschaftliche Not geraten sind, durch zinslose Darlehen für notwendige Fertigstellungs- oder Reparaturarbeiten sowie Hilfe bei fälligen Ratenzahlungen.

Förderfähige Ausgaben

  • Fertigstellungs- und Reparaturarbeiten
  • Begleichung fälliger Ratenzahlungen

Antragsberechtigt

  • Privatpersonen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Eigentum eines zu Wohnzwecken selbstgenutzten Eigenheims
  • Unverschuldete Notlage gemäß Satzung (z. B. Krankheit, Baumängel, Bauunternehmensinsolvenz)
  • Nachweis der wirtschaftlichen Bedürftigkeit nach § 53 Nr. 2 AO

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Selbstauskunftsbogen mit Einkommens- und Vermögensnachweisen
  2. Kontoauszüge der letzten 6 Monate
  3. aktueller Grundbuchauszug
  4. Kostenvoranschläge von Handwerkern
  5. Versicherungsnachweise

Bewertungskriterien

  • Unverschuldete Notlage
  • Wirtschaftliche Bedürftigkeit

Beschreibung

Die Town & Country Stiftung gewährt bundesweit zinslose Darlehen von bis zu 20.000 € und umfassende Beratung für Eigentümer:innen eines zu Wohnzwecken selbstgenutzten Eigenheims, die aufgrund unvorhersehbarer Ereignisse – etwa Krankheit, Unfall, Firmeninsolvenz oder Naturkatastrophen – in eine unverschuldete Notlage geraten sind. Anträge können jederzeit gestellt werden, da die Bauherrenhilfe fortlaufend ausgeschrieben ist. Ziel ist es, drohenden Wohnverlust abzuwenden und den Fortgang von Fertigstellungs- oder Reparaturarbeiten zu sichern sowie fällige Ratenzahlungen abzufangen. Die Förderung deckt zu 100 % förderfähige Ausgaben wie Handwerkerkosten, Bauabschlussmaßnahmen und ausstehende Bankraten ab. Entscheidend sind die Nachweise einer unverschuldeten Notlage und der wirtschaftlichen Bedürftigkeit gemäß § 53 Nr. 2 AO.

Zur Antragstellung sind verschiedene Unterlagen vorzulegen: ein vollständig ausgefüllter Selbstauskunftsbogen mit Einkommens- und Vermögensnachweisen, Kontoauszüge der letzten sechs Monate, ein aktueller Grundbuchauszug sowie mindestens zwei Kostenvoranschläge von Handwerksbetrieben und Versicherungsnachweise. Der Prüfprozess erfolgt gemäß den Satzungsrichtlinien und umfasst eine individuelle Prüfung der wirtschaftlichen Situation. Eine Darlehensvereinbarung wird nach positiver Entscheidung des Stiftungsvorstands abgeschlossen. Im Rahmen der Bauherrenhilfe stehen den Antragstellenden zudem erfahrene Berater:innen zur Seite, die bei allen Schritten unterstützen – von der Dokumentenvorbereitung bis zur Auswahl geeigneter Handwerker:innen. So sichert die Town & Country Stiftung dauerhaft den Erhalt von Wohnraum für Familien in Not.

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