Bauliche Maßnahmen in Innovationsquartieren und Innovationsbereichen
Das Land Hamburg fördert zinsgünstige Darlehen für die Vorbereitung und Durchführung baulicher Maßnahmen in Innovationsquartieren und Innovationsbereichen. Anträge sind vor Beginn der Maßnahme möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Unterstützung der Vorbereitung und Durchführung baulicher Maßnahmen in Innovationsquartieren und Innovationsbereichen, um Wohnquartiere durch private Initiativen aufzuwerten und das BID-Modell auf Wohnquartiere zu übertragen.
Förderfähige Ausgaben
- Vorbereitungskosten (Gutachter- und Beratungshonorare)
- Baukosten für Durchführungsphase
Antragsberechtigt
- Privatpersonen
- Unternehmen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Bevollmächtigte der beteiligten Grundeigentümerinnen und Grundstückseigentümer für Vorbereitungskosten
- Aufgabenträger nach §4 GSED für Ausführungskosten
- Nachweis der Antragsberechtigung gemäß §5 GSED
- Kofinanzierung von mindestens 20% der Vorbereitungskosten durch alle Beteiligten
- Städtebauliche Unbedenklichkeitserklärung des zuständigen Bezirksamts
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Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Antragsformular der IFB Hamburg
- Nachweis Antragsberechtigung nach §5 GSED
- Flurkarte mit Gebietsabgrenzung
- Kostennachweise für Vorbereitungskosten
- Städtebauliche Unbedenklichkeitserklärung
Bewertungskriterien
- Eigenanteil von mindestens 20%
- Städtebauliche Unbedenklichkeit des Bezirksamts
- Amtliche Festlegung des Innovationsquartiers/-bereichs
Beschreibung
Das Förderprogramm „Bauliche Maßnahmen in Innovationsquartieren und Innovationsbereichen“ der Hamburgischen Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg) bietet private Eigentümer:innen und Mieter:innen sowie gewerblichen Unternehmen zinsgünstige Darlehen für die Planung und Umsetzung von Bauvorhaben in ausgewiesenen Innovationsquartieren oder -bereichen. Ziel ist es, Wohnquartiere durch öffentlich-private Partnerschaften zu stärken und das erfolgreiche BID-Modell (Business Improvement District) auf wohnungsnahe Kontexte zu übertragen. Gefördert werden sowohl Gutachter- und Beratungshonorare für die Vorbereitungsphase als auch die Baukosten während der Durchführungsphase. Die Programmlinie ist dauerhaft geöffnet, sodass Anträge jederzeit vor Maßnahmenbeginn eingereicht werden können.
Voraussetzung für eine Bewilligung ist die Antragsberechtigung gemäß § 5 GSED, die gemeinsam mit einer Flurkarte zur Gebietsabgrenzung und einer städtebaulichen Unbedenklichkeitserklärung des zuständigen Bezirksamts vorzulegen ist. Zudem müssen alle Beteiligten mindestens 20 % der Vorbereitungskosten kofinanzieren. Bewertet werden der Eigenanteil, die amtliche Festlegung des Innovationsquartiers bzw. -bereichs sowie die städtebauliche Unbedenklichkeit. Die Hamburgische Investitions- und Förderbank begleitet Antragstellende über ihr digitales eAntragsportal und persönliche Beratungsangebote, um die Attraktivität von Wohnquartieren nachhaltig zu steigern und private Initiativen mit staatlich geförderten Finanzierungsinstrumenten zu unterstützen.