Zuschuss

Bayerischer Demenzfonds

Förderung von Teilhabeangeboten und Programmen für demenzsensible Kommunen in Bayern. Anträge jährlich bis 30. Juni und 31. Dezember im zweistufigen Verfahren möglich.

Soziales Gesundheit Kultur Engagement für gesellschaftlichen Zusammenhalt/Demokratie Bildung

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Förderkriterien

Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Bayern
Fördersumme: bis 15.000 € pro Projekt
Förderquote: 90%
Projektdauer: 18

Förderziel

Ziel des Bayerischen Demenzfonds ist es, insbesondere Menschen mit Demenz, die zu Hause leben, sowie ihre An- und Zugehörigen zu unterstützen und ihnen eine gesellschaftliche Teilhabe in den unterschiedlichen Phasen der Demenz zu ermöglichen. Gefördert werden einerseits lokale Teilhabeangebote (kulturelle, musische, sportliche und generationenübergreifende Angebote) unter Beteiligung bürgerschaftlich Engagierter und andererseits Programme zum Auf- und Ausbau demenzsensibler Kommunen.

Förderfähige Ausgaben

  • Personalausgaben
  • Sachausgaben
  • Honorare
  • Raummiete
  • Bürobedarf
  • Mehr anzeigen

Nicht förderfähige Ausgaben

  • Baumaßnahmen und -unterhalt

Antragsberechtigt

  • Privatpersonen
  • Gemeinnützige Organisationen
  • Unternehmen
  • Öffentliche Einrichtungen
  • Existenzgründer/innen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Bezug zu Menschen mit Demenz im Freistaat Bayern
  • Maßnahme darf noch nicht begonnen sein

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Antragsformblatt Foerdersaeule-1-Demenzfonds-Antragsphase-1
  2. Erlaeuterungen für das Ausfüllen des Finanzierungsplans
  3. Erklärung über subventionserhebliche Tatsachen

Bewertungskriterien

  • Praxisrelevanz und Umsetzungsfähigkeit
  • Nachhaltigkeitskonzept
  • Bezug zu Menschen mit Demenz
  • Einbindung bürgerschaftlich Engagierter

Beschreibung

Der Bayerische Demenzfonds fördert in Bayern innovative Teilhabeangebote und kommunale Programme für Menschen mit Demenz, die zu Hause leben, sowie deren An- und Zugehörige. Gefördert werden sowohl kulturelle, musische, sportliche und generationenübergreifende Projektreihen als auch Programme zum Auf- und Ausbau demenzsensibler Strukturen in Kommunen. Antragsberechtigt sind Privatpersonen, gemeinnützige Organisationen, Unternehmen, öffentliche Einrichtungen und Existenzgründer:innen; die Förderquote beträgt bis zu 90 % der zuwendungsfähigen Ausgaben (Personalausgaben, Honorare, Raummiete, Reisekosten, Werbemittel, Hard- und Software u. a.) und ist in Fördersäule 1 auf maximal 15.000 € begrenzt. Die Projekte dürfen vor Antrag nicht begonnen worden sein und müssen einen direkten Bezug zu Menschen mit Demenz im Freistaat Bayern aufweisen. Die Laufzeit ist auf höchstens 18 Monate ausgelegt, die Bagatellgrenze der Ausgaben beträgt 2.000 €. Für jede Maßnahme sind im zweistufigen Antragsverfahren (Phase I bis 30. Juni bzw. 31. Dezember, Phase II auf Einladung) standardisierte Formblätter, Finanzierungsplan und eine Erklärung über subventionserhebliche Tatsachen einzureichen.

Die Auswahl erfolgt durch ein unabhängiges Expert:innengremium des Bayerischen Landesamts für Pflege mit Beteiligung des Staatsministeriums für Gesundheit, Pflege und Prävention. Entscheidungskriterien sind Praxisrelevanz, Umsetzungsfähigkeit, Einbindung bürgerschaftlich Engagierter, ein Nachhaltigkeitskonzept und der unmittelbare Bezug zu Menschen mit Demenz. Zur Antragstellung stehen die aktuellen Vordrucke der Fördersäule 1 („Teilhabeangebote“) und Fördersäule 2 („Demenzsensible Kommunen“) zum Download bereit. Neben Förderprojekten vergibt der Fonds jährlich bis zu drei Auszeichnungen für herausragende wissenschaftliche Arbeiten mit Bezug zu Demenz-Praxisfragen. Mit diesem ganzheitlichen Ansatz trägt der Bayerische Demenzfonds maßgeblich zur Stärkung der gesellschaftlichen Teilhabe und zur Weiterentwicklung demenzsensibler Lebensräume in Bayern bei.

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