Bayerisches Energieforschungsprogramm
Förderung von Forschung, Entwicklung und Demonstration neuer Energie- und Energieeffizienztechnologien in Bayern zur Reduktion technischer und wirtschaftlicher Risiken und zum schnellen Markteintritt.
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Förderkriterien
Förderziel
Die Förderung soll die Erforschung, Entwicklung und Anwendung neuer Energie- und Energieeffizienztechnologien ermöglichen, die aufgrund ihres technologischen Reifegrades noch nicht marktfähig sind. Ziel ist es, durch finanzielle Unterstützung die hohen technischen und wirtschaftlichen Risiken für Unternehmen zu reduzieren, innovationsfreundliche Rahmenbedingungen zu schaffen, die Energieeffizienz zu steigern, erneuerbare Energien zu integrieren, Versorgungssicherheit zu gewährleisten und Forschungsergebnisse schnell in den Markt zu transferieren.
Förderfähige Ausgaben
- Personalkosten
- Ausgaben für Instrumente und Ausrüstung
- Auftragsforschung
- Lizenzen und erworbene Patente
- Beratung und gleichwertige Dienstleistungen
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Antragsberechtigt
- Unternehmen
- Öffentliche Einrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Sitz oder Niederlassung im Freistaat Bayern
- Hoher Innovationsgehalt über den Stand von Wissenschaft und Technik hinaus
- Erhebliches technisches und wirtschaftliches Risiko
- Durchführung des Vorhabens überwiegend in Bayern
- Nachweis spezifischer Forschung-/Entwicklungskapazitäten bzw. Betriebserfahrungen
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Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Ideenpapier/Skizze
- Vollständiger elektronischer Antrag (ELAN)
- Beschreibung des Vorhabens
- Testierte Geschäftsberichte der letzten zwei Jahre
- Bankauskunft der Hausbank
- Aktueller Handelsregisterauszug
Bewertungskriterien
- Innovationsgehalt des Vorhabens
- Technisches und wirtschaftliches Risiko
- Durchführung in Bayern
Beschreibung
Das Bayerische Energieforschungsprogramm fördert Unternehmen und öffentliche Einrichtungen mit Sitz oder Niederlassung in Bayern bei risikoreichen Forschungs-, Entwicklungs- und Demonstrationsvorhaben im Bereich Energieeffizienz und Erneuerbare Energien. Ziel ist es, innovative Technologien zu erforschen und marktreif zu entwickeln, damit diese schnell in die Anwendung gelangen und zur Erreichung der energiepolitischen Vorgaben beitragen. Die Förderung unterstützt insbesondere kleine und mittlere Unternehmen sowie kommunale Gebietskörperschaften und Träger kirchlicher oder vergleichbarer Einrichtungen, die über spezifische Forschungskapazitäten, Entwicklungskompetenz oder einschlägige Betriebserfahrungen verfügen. Damit sollen technische und wirtschaftliche Risiken reduziert, Rahmenbedingungen für Innovationen geschaffen und die Integration erneuerbarer Energien sowie die Versorgungssicherheit gestärkt werden.
Gefördert werden Personalkosten, Ausgaben für Instrumente und Ausrüstung, Auftragsforschung, Lizenzen und Patente, Studien, beratende Dienstleistungen sowie Investitionsmehrausgaben bei Demonstrationsvorhaben. Die Zuwendungsquote beträgt je nach Vorhabenstyp 25 % bis 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben; für KMU ist eine Erhöhung um 10 Prozentpunkte möglich. Wesentliche Kriterien für die Auswahl sind der Innovationsgehalt, das technische und wirtschaftliche Risiko sowie die Vorhabendurchführung in Bayern. Skizzen und Anträge können jederzeit im fortlaufenden Verfahren elektronisch eingereicht werden. Die fachliche und administrative Abwicklung obliegt dem Projektträger Jülich im Auftrag des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie, das den Zuwendungsbescheid erlässt und die Auszahlung vornimmt. Die Antragstellung erfolgt über das ELAN-Online-Portal; vorab wird eine unverbindliche Einreichung eines Ideenpapiers empfohlen, um die Passgenauigkeit zu prüfen und eine individuelle Beratung zu erhalten.
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