Darlehen

Bayerisches Technologieförderungs-Programm plus (BayTP+)

Mittelständische Unternehmen in Bayern können mit dem BayTP+ Zuschuss und Darlehen für Forschung, Entwicklung und Anwendung neuer Technologien erhalten. Eine Antragstellung ist jederzeit möglich.

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Bayern
Unternehmensgröße: Kleine und mittlere Unternehmen
Förderquote: 25% - 100%

Förderziel

Der Freistaat Bayern unterstützt mittelständische Unternehmen bei der Finanzierung von Investitionen in Forschung, Entwicklung und Innovation im Bereich der allgemeinen Technologien, um die Wettbewerbsfähigkeit des Technologiestandorts Bayern zu stärken.

Förderfähige Ausgaben

  • Personalkosten (Pauschalen)
  • Instrumente und Ausrüstung
  • Auftragsforschung und Lizenzen
  • Sonstige Betriebskosten (Materialbedarf)

Antragsberechtigt

  • Unternehmen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Sitz oder Betriebsstätte in Bayern
  • Mittelständisches Unternehmen (Entwicklungsvorhaben bis 400 Beschäftigte)
  • Experimentelle Forschung oder industrielle Forschung mit hohem Innovationsgehalt
  • Erhebliche technische und wirtschaftliche Risiken aber machbar
  • Vorhaben muss überwiegend in Bayern durchgeführt werden

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Projektskizze
  2. Ausführliche Projektbeschreibung einschließlich Verwertungs- und Finanzierungsplan
  3. Antrag über ELAN-FIPS bzw. über Hausbank

Bewertungskriterien

  • Innovationsgehalt des Vorhabens
  • Technische und wirtschaftliche Durchführbarkeit
  • Standortrelevanz für Bayern
  • Risiko und wirtschaftlicher Erfolg

Beschreibung

Das Bayerische Technologieförderungs-Programm plus (BayTP+) bietet Unternehmen in Bayern flexible Zuschüsse und zinsvergünstigte Darlehen für Investitionen in Forschung, Entwicklung und Anwendung neuer Technologien. Ziel ist es, die Wettbewerbsfähigkeit des Technologiestandorts Bayern nachhaltig zu stärken. Gefördert werden sowohl Vorhaben der experimentellen und industriellen Forschung mit hohem Innovationsgehalt als auch die praktische Umsetzung neuer Verfahren und Produkte im Unternehmen. Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit Sitz, Niederlassung oder Betriebsstätte in Bayern – bei Entwicklungsvorhaben bis zu 400 Mitarbeitende, bei reinen Anwendungsvorhaben auch darüber hinaus. Die Förderquote beträgt je nach Vorhaben und Unternehmensgröße zwischen 25 % und 100 % der zuwendungsfähigen Kosten.

Voraussetzung für eine Förderung sind erhebliche technische und wirtschaftliche Risiken, eigenständige Durchführung wesentlicher Projektschritte in Bayern sowie mittel- bis langfristiger wirtschaftlicher Erfolg. Zuwendungsfähige Ausgaben umfassen Pauschalen für Personalkosten, Instrumente und Ausrüstung, Auftragsforschung, Lizenzen und sonstige Betriebskosten. Die Begutachtung erfolgt unter anderem nach Innovationsgehalt, Durchführbarkeit, Standortrelevanz und Risikobewertung. Eine Antragstellung ist jederzeit möglich – die Einreichung erfolgt elektronisch über ELAN-FIPS oder über die Hausbank. Erforderliche Unterlagen sind eine Projektskizze, eine ausführliche Projektbeschreibung mit Verwertungs- und Finanzierungsplan sowie der formgebundene Antrag.

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