Zuschuss

Bedarfsgerechte Verkehrsbedienung im Straßenpersonennahverkehr und Linienschifffahrtsangebote (StPNV-Finanzierungsrichtlinie)

Das Land Thüringen bezuschusst bedarfsgerechte Angebote im Straßenpersonennahverkehr (ÖPNV) und Linienschifffahrtsangebote auf Binnengewässern. Anträge für Grundförderung und Linienschifffahrt sind bis zum 30.09. für das Folgejahr einzureichen, Zusatzförderung bis 31.12.

Infrastruktur Städtebau & Stadterneuerung

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Förderkriterien

Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Thüringen
Fördersumme: 0,80 € je Fahrplankilometer (Buslinien), 3,00 € je Fahrplankilometer (Schifffahrt)

Förderziel

Förderung von Maßnahmen zur bedarfsgerechten Verkehrsbedienung im Straßenpersonennahverkehr (Straßenbahn-, Stadtbus- und Regionalbusverkehr) sowie des regelmäßigen Linienverkehrs auf Binnengewässern im Rahmen eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags.

Antragsberechtigt

  • Unternehmen
  • Öffentliche Einrichtungen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Aufgabenträger für den Straßenpersonennahverkehr oder für den Linienschifffahrtsverkehr auf Binnengewässern
  • Verkehrsunternehmen müssen nach dem Personenbeförderungsgesetz genehmigte Linienverkehre durchführen
  • Vorlage eines fortgeschriebenen Nahverkehrsplans
  • Buslinien auf landesbedeutsamen StPNV-Achsen müssen festgelegte Qualitätsmerkmale erfüllen
  • Linienschifffahrtsangebote nur mit für den Personentransport zugelassenen Wasserfahrzeugen und mindestens 6 Monate pro Kalenderjahr vorgehalten

Beschreibung

Das Förderinstrument Bedarfsgerechte Verkehrsbedienung im Straßenpersonennahverkehr und Linienschifffahrtsangebote (StPNV-Finanzierungsrichtlinie) des Thüringer Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft richtet sich an Unternehmen und öffentliche Einrichtungen in Thüringen und gewährt als Förderart pauschale Zuschüsse. Ziel ist die bedarfsgerechte Erschließung wichtiger Verkehrsachsen im öffentlichen Personennahverkehr sowie die Etablierung regelmäßiger Linienschifffahrtsangebote auf Binnengewässern im Rahmen öffentlicher Dienstleistungsaufträge. Der Förderbereich umfasst die Themenfelder Infrastruktur, Mobilität, Infrastruktur & Städtebau sowie Städtebau & Stadterneuerung. Antragsberechtigt sind Aufgabenträger für Straßenbahn-, Stadtbus- und Regionalbusverkehre sowie Anbieter von Linienschifffahrten, die nach dem Personenbeförderungsgesetz genehmigte Linienverkehre durchführen und einen fortgeschriebenen Nahverkehrsplan vorlegen. Die Richtlinie gliedert sich in Grundförderung, landesbedeutsame Zusatzförderung und spezielle Linienschifffahrtszuschüsse.

Die Zuschusssätze betragen 0,80 € je Fahrplankilometer für Buslinien entlang landesbedeutsamer StPNV-Achsen (Zusatzförderung) und 3,00 € je Fahrplankilometer für Linienschifffahrt auf Binnengewässern. Die Grundförderung im Straßenbahn-, Stadt- und Regionalbusverkehr orientiert sich an genehmigten Fahrplankilometern und Netzlängen. Fördervoraussetzungen umfassen definierte Qualitätsmerkmale für Buslinien sowie den Nachweis eines mindestens sechsmonatigen Betriebs mit zugelassenen Wasserfahrzeugen bei Schifffahrtsangeboten. Anträge zur Grundförderung und für Linienschifffahrt sind bis zum 30. September des Vorjahres beim Thüringer Landesverwaltungsamt (TLVwA) einzureichen; Anträge auf Zusatzförderung bis zum 31. Dezember. Die Mittelvergabe erfolgt gemäß Landeshaushaltsplan, das TLVwA übernimmt Prüfung und Begleitung, um regionale Mobilitätsstrukturen nachhaltig weiterzuentwickeln.

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