Zuschuss

Begegnungsreisen der Stiftung Umwelt und Entwicklung Nordrhein-Westfalen

Förderung von Begegnungsreisen im Rahmen von Partnerschaften mit Gruppen oder Gemeinden im Globalen Süden. Bis zu 30 % der Gesamtkosten werden übernommen. Anträge können laufend eingereicht werden.

Entwicklungszusammenarbeit Bildung für nachhaltige Entwicklung Engagement für gesellschaftlichen Zusammenhalt/Demokratie

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Nordrhein-Westfalen
Förderquote: 30%

Förderziel

Förderung von Begegnungsreisen im Rahmen von Partnerschaften mit Gruppen oder Gemeinden im Globalen Süden, bei denen ökologische, politische, kulturelle, soziale und wirtschaftliche Aspekte vermittelt werden und mindestens die Hälfte des Reiseprogramms der Information oder Bildung von Menschen in Nordrhein-Westfalen dient.

Förderfähige Ausgaben

  • Flugkosten (Economy-Klasse oder vergleichbar)
  • Bahntickets 2. Klasse
  • Reisekosten vor Ort
  • Vor- und Nachbereitungskosten der Reise

Nicht förderfähige Ausgaben

  • Besuchsreisen hiesiger Gruppen zu Partnern im Ausland
  • Reisen, die vornehmlich der Information oder Ausbildung der Gäste dienen

Antragsberechtigt

  • Gemeinnützige Organisationen
  • Interessenverbände und sonstige Vereine

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Projekt muss den satzungsmäßigen Zwecken der Stiftung entsprechen
  • Mindestens 50 % des Programms müssen der Information oder Bildung von Menschen in Nordrhein-Westfalen dienen
  • Partnerschaft mit Gruppen oder Gemeinden im Globalen Süden
  • Reisen, die primär der Ausbildung der Gäste dienen, sind nicht förderfähig

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Projektbeschreibung
  2. Kosten- und Finanzierungsplan
  3. Nachweis der Antragsberechtigung

Beschreibung

Die Stiftung Umwelt und Entwicklung Nordrhein-Westfalen unterstützt gemeinnützige Organisationen, Interessenverbände und Vereine in Nordrhein-Westfalen bei der Durchführung von Begegnungsreisen mit Partnerschaftsgruppen aus dem Globalen Süden. Ziel ist es, ökologische, politische, kulturelle, soziale und wirtschaftliche Zusammenhänge anschaulich zu vermitteln und mindestens die Hälfte der Reiseaktivitäten dient der Information und Bildung eines breiten Publikums in NRW. Gefördert werden ausschließlich Einladungsreisen südlicher Partnergruppen nach NRW; Besuchsreisen heimischer Gruppen ins Ausland sind ausgeschlossen. Die Zuschussquote beträgt bis zu 30 % der Gesamtkosten, maximal 80 % der förderfähigen Ausgaben, wobei Eigenmittel und Drittmittel mindestens 20 % abdecken müssen. Förderfähige Kosten umfassen Flugreisen in Economy-Klasse, Bahntickets 2. Klasse, lokale Reisekosten sowie Aufwendungen für Vor- und Nachbereitung. Ausgenommen sind Reisen, die vorrangig der fachlichen Aus- oder Weiterbildung der Gäste dienen.

Einreichungen sind fortlaufend möglich; Kleinprojekte bis 10.000 € können jederzeit beantragt werden, bei höheren Beträgen gelten feste Fristen. Der Antrag muss eine detaillierte Projektbeschreibung, einen Kosten- und Finanzierungsplan sowie den Nachweis der Antragsberechtigung enthalten. Mindestens fünfzig Prozent des Programms müssen öffentlich zugängliche Bildungsveranstaltungen oder Vorträge in NRW sein und weit über die unmittelbaren Partnerkreise hinauswirken. Eine Satzungskonformität mit den Zielen der Stiftung ist Voraussetzung. Nach positiver Entscheidung erfolgt die Auszahlung in Raten, wobei 90 % der bewilligten Summe vor Projektende ausgezahlt werden und die finale Rate nach Abgabe des Verwendungsnachweises. Die Förderrichtlinie fördert Begegnung auf Augenhöhe und leistet so einen Beitrag zu nachhaltigem, globalem Lernen und gesellschaftlichem Zusammenhalt.

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