Begleitende Gründungsberatung (EXI-Beratungsgutscheine)
Land Baden-Württemberg fördert mit ESF+-Mitteln individuelle Beratung von Gründungswilligen in der Vorgründungsphase mittels EXI-Beratungsgutscheine. Kostenfreies Basispaket, vergünstigte Spezialberatung. Anträge jederzeit möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Das Land Baden-Württemberg unterstützt Gründungswillige in der Vorgründungsphase durch die Vergabe von Beratungsgutscheinen (EXI-Beratungsgutscheine), um individuelle Beratung, Qualifizierung und Begleitung bei Neugründungen, Freiberuflern, Unternehmensübernahmen, Beteiligungen oder Franchisenehmer-Vorhaben sicherzustellen.
Förderfähige Ausgaben
- Beratungsleistungen (Basispaket und Spezialberatung)
- Workshops
- Online-Tutorials
Antragsberechtigt
- Existenzgründer/innen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Planung einer gewerblichen oder freiberuflichen selbstständigen Tätigkeit in Baden-Württemberg
- Bei wiederholter Gründung: Aufgabe der bisherigen selbstständigen Tätigkeit und Neugründung in einem anderen Dienstleistungs- bzw. Technologiefeld
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Teilnahmefragebogen
- Checkliste
- Lebenslauf
- Umsatznachweis
Beschreibung
Begleitende Gründungsberatung (EXI-Beratungsgutscheine) fördert Gründungswillige in Baden-Württemberg mit Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+) und unterstützt individuelle Beratungsleistungen in der Vorgründungsphase. Das Programm bietet ein kostenfreies Basispaket von bis zu vier Stunden, in dem Expert:innen branchenspezifische Gründungs-Checks, Workshops und Online-Tutorials durchführen. Bei weitergehendem Beratungsbedarf kann das Basisangebot durch eine vergünstigte Spezialberatung ergänzt werden. Damit erhalten Neugründer:innen, Freiberufler:innen, Unternehmensübernehmer:innen, aktive Beteiligte und angehende Franchisenehmer:innen eine passgenaue Qualifizierung und Begleitung für einen erfolgreichen Start.
Teilnahmeberechtigt sind Einzelpersonen und Gründungsteams, die eine gewerbliche oder freiberufliche Selbstständigkeit in Baden-Württemberg planen. Bei wiederholten Gründungen muss die bisherige Tätigkeit aufgegeben und in einem neuen Dienstleistungs- oder Technologiefeld neu gegründet werden. Die Förderung erfolgt über Beratungsgutscheine, Anträge können fortlaufend ohne feste Frist gestellt werden. Für die Antragstellung sind ein Teilnahmefragebogen, eine Checkliste, ein Lebenslauf sowie gegebenenfalls ein Umsatznachweis einzureichen. Dank des geringen bürokratischen Aufwands profitieren Gründungsinteressierte zeitnah von individuellen Beratungsangeboten und einer soliden Vorbereitung ihres Vorhabens.