Zuschuss

Behandlung traumatisierter Kinder – Stiftung Frankfurter Löwenkinder

Therapeutische Behandlung traumatisierter Kinder in Wohngruppen und Heimen in Kooperation mit Trauma-Therapeut:innen, um Verarbeitung traumatischer Erfahrungen und Stabilisierung für ein normales Leben zu ermöglichen. Anträge jederzeit möglich.

Kinder und Jugendliche Gesundheit Soziales

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Hessen

Förderziel

Förderung der kontinuierlichen Traumatherapie für Kinder, die extreme Vernachlässigung, Gewalt oder Missbrauch erlebt haben, um ihnen den Weg zurück ins gesellschaftliche Leben zu ebnen.

Förderfähige Ausgaben

  • Therapiekosten

Antragsberechtigt

  • Öffentliche Einrichtungen
  • Gemeinnützige Organisationen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Antragstellung durch Wohngruppe oder Heim
  • Zusammenarbeit mit qualifizierten Traumatherapeut:innen

Beschreibung

Die Frankfurter Löwenkinder Stiftung zur Förderung der Kinder- und Jugendhilfe unterstützt in Hessen die kontinuierliche Traumatherapie für Kinder und Jugendliche in stationären Wohngruppen und Heimen. Ziel ist die Begleitung von jungen Menschen, die extreme Vernachlässigung, körperliche Gewalt oder Missbrauch erlebt haben, durch qualifizierte Traumatherapeut:innen. In Kooperation mit Einrichtungen wie dem Albert-Schweitzer-Kinderdorf Hanau werden Therapiepläne entwickelt, die eine sichere Verarbeitung traumatischer Erfahrungen ermöglichen. Die Förderung erfolgt in Form von Zuschüssen zu Therapiekosten und kann jederzeit beantragt werden. Voraussetzung ist eine Antragstellung durch die jeweilige Wohngruppe oder das Heim sowie die Zusammenarbeit mit anerkannten Traumatherapeut:innen.

Mit diesem Förderangebot leistet die Stiftung einen wesentlichen Beitrag zur Stabilisierung und Resilienz traumatisierter Kinder und Jugendlicher. Durch die kontinuierliche Behandlung können Betroffene erste Schritte zurück in ein möglichst normales Alltagsleben gehen und am gesellschaftlichen Miteinander partizipieren. Die Unterstützung richtet sich an öffentliche und gemeinnützige Träger, die in enger Abstimmung mit qualifizierten Fachkräften sicherstellen, dass die Hilfsangebote individuell zugeschnitten und nachhaltig wirken. Eine pünktliche Antragstellung ist nicht erforderlich, da Anträge jederzeit entgegengenommen werden. So wird gewährleistet, dass dringender therapeutischer Bedarf zeitnah gedeckt und langfristige Heilungsprozesse gefördert werden können.

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