Beihilfe für die Bergung von Rindern mittels Hubschrauber
Förderung der Lebend- und Totbergung von verunfallten oder verendeten Rindern auf Vorarlberger Alpen, Vorsäßen und Maisäßen per Hubschrauber. Antrag kann jederzeit nach Eintritt der Voraussetzungen eingereicht werden.
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Förderkriterien
Förderziel
Lebendbergung von auf Vorarlberger Alpen, Vorsäßen oder Maisäßen verunfallten Rindern bis zu einem für den Abtransport durch Fahrzeuge geeigneten Ort, maximal jedoch bis zum Startplatz des Hubschraubers; Totbergung von auf Vorarlberger Alpen, Vorsäßen oder Maisäßen verendeten Rindern bis zu einem für den Abtransport durch Tierkörperverwertungsfahrzeuge geeigneten Ort, maximal jedoch bis zum Startplatz des Hubschraubers.
Antragsberechtigt
- Privatpersonen
- Unternehmen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Tierärztliche Versorgung auf der Alpe nicht möglich und Transport durch Fahrzeuge unzumutbar
- Entsorgung an Ort und Stelle aus seuchenpolizeilichen Gründen nicht zulässig
- Bergung muss im Land Vorarlberg erfolgen
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Förderungsantrag
Beschreibung
Die Unterstützung ermöglicht die fachgerechte Bergung verunfallter oder verendeter Rinder in schwer zugänglichen Gebieten Vorarlbergs mithilfe eines Hubschraubers. Gefördert wird zum einen die Lebendbergung von verletzten Tieren bis zu einem punktgerechten Ort, an dem der Weitertransport mit Fahrzeugen möglich ist, höchstens jedoch bis zum Hubschrauber-Startplatz. Zum anderen umfasst die Förderung die Totbergung verendeter Rinder bis zu einem für Tierkörperentsorgungsfahrzeuge geeigneten Punkt, ebenfalls maximal bis zum Startplatz. Die Maßnahme dient sowohl dem Tierwohl als auch der seuchenpolizeilichen Sicherheit und erspart aufwändige und risikobehaftete Fahrzeugtransporte in unwegsamem Gelände.
Interessent:innen sind Tierhalter:innen und Landwirtschaftsbetriebe in Vorarlberg, die eine tierärztliche Versorgung auf der Alm nicht realisieren können und für die der bodengebundene Transport unzumutbar wäre. Voraussetzung für einen positiven Bescheid ist, dass eine Entsorgung vor Ort aus seuchenpolizeilichen Gründen unzulässig ist und die Bergung tatsächlich im Land Vorarlberg erfolgt. Anträge können jederzeit eingereicht werden, sobald alle Bedingungen vorliegen. Ein formloser Förderungsantrag wird bei der Abteilung Landwirtschaft und ländlicher Raum des Amtes der Vorarlberger Landesregierung gestellt. Die Förderung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt und ist zeitlich unbefristet verfügbar.
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