Zuschuss

Beihilfe zum Solidaritätsprämienmodell

Österreichweit Zuschuss zu Lohnkosten für Unternehmen, die Arbeitnehmer_innen ihre Normalarbeitszeit um bis zu 50 % reduzieren und dafür Ersatzarbeitskräfte einstellen. Förderung läuft bis zur Ausschöpfung des jährlichen Budgets.

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
01.01.2013
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Österreich (bundesweit)
Förderquote: 100%
Projektstart ab: 01.01.2013
Projektdauer: 24 Monate

Förderziel

Förderung von Unternehmen, die ihren Mitarbeiter_innen eine Reduktion der Normalarbeitszeit ermöglichen und dafür Ersatzarbeitskräfte einstellen – mit dem Ziel, die Erwerbsbeteiligung zu erhöhen und die Arbeitslosigkeit zu senken.

Förderfähige Ausgaben

  • Lohnkosten
  • Sozialversicherungsbeiträge

Nicht förderfähige Ausgaben

  • Überstunden und Mehrleistungsstunden
  • Diäten, Provisionen und Prämien
  • Zulagen, die nicht regelmäßig ausbezahlt werden

Antragsberechtigt

  • Unternehmen
  • Öffentliche Einrichtungen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Arbeitskraft reduziert Normalarbeitszeit um maximal 50 %.
  • Reduktion der Normalarbeitszeit und neues Bruttoentgelt vertraglich festgelegt.
  • Einstellung einer Ersatzarbeitskraft, die vorab Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe bezogen hat oder aus einer überbetrieblichen Lehrausbildung übernommen wird.
  • Ersatzarbeitskraft in den letzten 2 Jahren nicht beim Unternehmen beschäftigt.
  • Unternehmen entrichtet Sozialversicherungsbeiträge in Höhe der Beitragsgrundlage vor Reduktion.
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Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Begehren zur Beihilfe zum Solidaritätsprämienmodell
  2. Personenbeiblatt zum Begehren
  3. Vertragliche Vereinbarung über Normalarbeitszeit-Reduktion
  4. Kollektivvertrag oder Betriebsvereinbarung
  5. Lohnkonto (Nachweise der Entgelte)
  6. Bestätigung der Gebietskrankenkasse (Rückerstattungsbeträge)

Bewertungskriterien

  • Reihenfolge des Antragseingangs
  • Verfügbarkeit des Budgets

Beschreibung

Beihilfe zum Solidaritätsprämienmodell: Dieses österreichweit verfügbare Zuschussprogramm unterstützt Unternehmen und öffentliche Einrichtungen dabei, ihren Beschäftigten eine Verringerung der Normalarbeitszeit um bis zu 50 % zu ermöglichen und gleichzeitig Ersatzarbeitskräfte einzustellen. Das Solidaritätsprämienmodell verfolgt das Ziel, die Erwerbsbeteiligung zu steigern und die Arbeitslosigkeit zu senken. Gefördert werden 100 % der Lohnkosten sowie der damit verbundenen Sozialversicherungsbeiträge für eine Dauer von bis zu 24 Monaten, solange das jährliche Budget nicht ausgeschöpft ist. Zuschussfähige Ausgaben umfassen ausschließlich Bruttolöhne und Sozialversicherungsbeiträge; Überstunden, Diäten, Provisionen und unregelmäßige Zulagen sind ausgeschlossen. Die Reihenfolge der Antragseingänge und die Verfügbarkeit der Mittel entscheiden über die Bewilligung.

Interessierte Betriebe aller Branchen können Ersatzarbeitskräfte einstellen, die zuvor arbeitslos gemeldet waren oder direkt aus einer überbetrieblichen Lehrausbildung übernommen werden und in den letzten zwei Jahren nicht im fördernden Unternehmen tätig waren. Eine vertragliche Vereinbarung zur Normalarbeitszeit-Reduktion inklusive neuem Bruttoentgelt sowie der Antrag müssen vor Beginn des Ersatzarbeitsverhältnisses eingereicht werden. Erforderliche Unterlagen sind unter anderem das Begehren zur Beihilfe, das Personenbeiblatt, die Vereinbarung zur Arbeitszeitreduktion, der Kollektivvertrag oder eine Betriebsvereinbarung, Lohnkonten-Nachweise sowie die Rückerstattungsbestätigung der Gebietskrankenkasse. Die Entscheidung erfolgt auf Grundlage vollständig eingereichter Anträge und der Budgetlage. Weitere Details und Antragsformulare sind beim Arbeitsmarktservice erhältlich.

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