Beihilfen für den Breitbandausbau (NÖWTF)
Förderung für flächendeckenden FTTH-Breitbandausbau in Niederösterreich durch Schließung von Finanzierungslücken bei Projekten mit Bundesförderung. Anträge möglich bis 31.12.2026.
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Förderkriterien
Förderziel
Ziel der Förderung ist die möglichst flächendeckende Versorgung mit Breitbandnetzen in Niederösterreich durch Ausfinanzierung und/oder Schließung und Verringerung von Finanzierungslücken bei Projekten, denen eine Bundesförderung zuerkannt wurde.
Förderfähige Ausgaben
- Investitionskosten für FTTH-Ausbau
- Tiefbaukosten
- Materialkosten für Glasfasernetze
Antragsberechtigt
- Öffentliche Einrichtungen
- Unternehmen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Gültige Förderzusage aus dem Programm Breitband Austria 2030: OpenNet (BBA2030:ON)
- Sicherstellung eines Eigenfinanzierungsanteils von mindestens 2.000 € pro Haushalt
- Fördergebiet beschränkt auf Katastralgemeinden mit weniger als 5.000 Einwohnern in Niederösterreich
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Antrag
- Unterlagen zur Bundesförderung
Bewertungskriterien
- Markterfordernis
- Technologieintensität
- Umsetzbarkeit
Beschreibung
Das Programm Beihilfen für den Breitbandausbau des NÖ Wirtschafts- und Tourismusfonds unterstützt Gemeinden, Gemeindeverbände und deren wirtschaftliche Betriebe bei der Realisierung eines flächendeckenden FTTH-Netzes in Niederösterreich. Ziel ist die Ausfinanzierung und Verringerung von Finanzierungslücken in ländlichen Katastralgemeinden mit unter 5.000 Einwohner:innen, die bereits eine Bundesförderung im Rahmen von „Breitband Austria 2030: OpenNet“ erhalten haben. Gefördert werden Investitionskosten für den Glasfaserausbau, Tiefbauarbeiten sowie Materialkosten für Leitungen. Eine unabhängige Jury bewertet die Projektanträge nach Markterfordernis, Technologieintensität und Umsetzbarkeit, um eine nachhaltige und zukunftssichere Infrastruktur zu gewährleisten.
Bis zu 25 % der förderbaren Kosten können als Zuschuss beantragt werden, wobei der kumulierte Förderbetrag von Bundes- und Landesmitteln 90 % der Gesamtinvestition nicht überschreiten darf. Voraussetzung ist eine Eigenfinanzierung von mindestens 2.000 € pro erschlossenem Haushalt. Anträge sind bis zum 31. Dezember 2026 möglich. Das Förderinstrument richtet sich an alle öffentlichen Träger und gewerblichen Einheiten, die aktiv zur Verbesserung der digitalen Anbindung in peripheren Regionen beitragen möchten. Interessierte Antragsteller:innen können die notwendigen Unterlagen – Antrag und Nachweis der Bundesförderungszusage – fristgerecht einreichen und so einen Beitrag zur digitalen Entwicklung Niederösterreichs leisten.