Beihilfen für Markterschließung und Absatzförderung in Kärnten gem. K-LFF 2023
Beihilfen an natürliche und juristische Personen zu verbraucherorientierten Informationsmaßnahmen und die Organisation von Ausstellungen, Wettbewerben und Messen über Produkte und Leistungen der Land- und Ernährungswirtschaft. Gültig von 15.07.2023 bis unbegrenzt.
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Förderkriterien
Förderziel
Festigung bestehender und Erschließung neuer Absatzmärkte der Kärntner Landwirtschaft durch Organisation und Durchführung von sowie Teilnahme an Ausstellungen, Wettbewerben und Messen sowie sonstige absatzfördernde Maßnahmen zur Sensibilisierung der Öffentlichkeit für landwirtschaftliche Erzeugnisse.
Förderfähige Ausgaben
- Personalaufwendungen
- Sachkosten
Nicht förderfähige Ausgaben
- Werbeaktivitäten zugunsten einzelner Betriebe oder bestimmter Marken
Antragsberechtigt
- Unternehmen
- Privatpersonen
- Genossenschaften
Zuwendungsvoraussetzungen
- Antrag samt Verpflichtungserklärung und Förderzusage
- Ausschluss von Doppelförderungen
- Werbeaktivitäten zugunsten einzelner Betriebe oder bestimmter Marken sind nicht förderbar
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Antrag
- Verpflichtungserklärung
Beschreibung
Die Förderinitiative „Beihilfen für Markterschließung und Absatzförderung in Kärnten gem. K-LFF 2023“ unterstützt Unternehmen, Privatpersonen und Genossenschaften in Kärnten bei verbraucherorientierten Informationsmaßnahmen sowie der Organisation und Teilnahme an Ausstellungen, Wettbewerben und Messen. Ziel ist die Festigung bestehender und die Erschließung neuer Absatzmärkte der Kärntner Land- und Ernährungswirtschaft. Gefördert werden sowohl Personalaufwendungen als auch Sachkosten im Ausmaß von bis zu 80 % der anrechenbaren Gesamtkosten. Die Zusage erfolgt unbefristet, Anträge können jederzeit nach Einreichung von Antrag und Verpflichtungserklärung und unter Ausschluss von Doppelförderungen gestellt werden. Werbeaktivitäten zugunsten einzelner Betriebe oder Marken sind nicht förderbar, wohl aber neutrale Publikationen zu regionalen Produkten, bei denen allen Produzent:innen die Teilhabe ermöglicht wird.
Die Förderquote von 80 % bietet einen starken Anreiz, um die Sensibilisierung der Öffentlichkeit für landwirtschaftliche Erzeugnisse zu steigern. Antragstellende müssen sicherstellen, dass die Mittel zweckgerecht eingesetzt und sämtliche Voraussetzungen wie der Ausschluss unverhältnismäßiger Einzelwerbung eingehalten werden. Projekte profitieren von klar definierten Fördergegenständen: Darunter fallen die Konzeption von Messeauftritten, Entwicklung von Informationskampagnen sowie die Teilnahmegebühren für Fachmessen. Die Abteilung 10 der Kärntner Landesregierung – Land- und Forstwirtschaft, Ländlicher Raum – übernimmt Prüfung, Kontrolle und Auszahlung der Mittel. Auf diese Weise können land- und ernährungswirtschaftliche Betriebe in Kärnten ihre Marktpräsenz nachhaltig ausbauen und langfristig ihre Wettbewerbsfähigkeit stärken.
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