Beiträge an die Wirtschafts-Standort Vorarlberg GmbH
Das Land Vorarlberg fördert die Wirtschafts-Standort Vorarlberg GmbH durch direkte Beiträge. Anträge können jederzeit mittels Formular eingereicht werden.
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Förderkriterien
Förderziel
Unterstützung der Wirtschafts-Standort Vorarlberg GmbH als landeseigene Gesellschaft, damit sie Unternehmen kostenlose Dienstleistungen in den Bereichen Innovation, Forschung & Entwicklung, Digitalisierung und Beratung anbieten kann.
Antragsberechtigt
- Unternehmen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Einreichung eines ausgefüllten Antragsformulars beim Amt der Vorarlberger Landesregierung, Abteilung Allgemeine Wirtschaftsangelegenheiten (VIa)
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Antragsformular
Beschreibung
Das Land Vorarlberg stellt der Wirtschafts-Standort Vorarlberg GmbH jährlich ein Budget von bis zu 1,2 Mio. Euro als direkten Zuschuss zur Verfügung, um Unternehmen in der Region kostenlose Leistungen in den Bereichen Forschung & Innovation, Digitalisierung sowie Beratungs- und Finanzierungsservices anzubieten. Die Förderung hat zum Ziel, die landeseigene Gesellschaft so zu stärken, dass sie als zentrale Anlaufstelle für Innovationsprojekte und Digitalisierungsinitiativen fungieren kann. Durch die Bereitstellung dieser Mittel wird ein wichtiger Beitrag zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Vorarlberg geleistet, um die Wettbewerbsfähigkeit heimischer Unternehmen zu erhöhen und zukunftsweisende Entwicklungen zu unterstützen.
Interessiert sind vor allem Gesellschafts- und Betriebsstrukturen, die im Auftrag des Landes entsprechende Dienstleistungen für Unternehmen erbringen. Anträge können jederzeit eingereicht werden, indem ein ausgefülltes Antragsformular beim Amt der Vorarlberger Landesregierung, Abteilung Allgemeine Wirtschaftsangelegenheiten (VIa), vorgelegt wird. Die unkomplizierte Einreichung ohne feste Frist sowie die freie Verfügbarkeit der erforderlichen Unterlagen tragen dazu bei, Förderungen bedarfsgerecht und zeitnah auszuschütten. Nach Prüfung der Vollständigkeit und Zweckmäßigkeit der beantragten Leistungen erfolgt die Auszahlung in Abhängigkeit des tatsächlichen Bedarfs. Die Programmrichtlinie basiert auf den Allgemeinen Förderrichtlinien der Vorarlberger Landesregierung (AFRL) und gewährleistet eine transparente Abwicklung unter Einhaltung der Grundsätze von Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit.
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