Beiträge an Seniorenorganisationen im Salzburger Landesseniorenbeirat
Beiträge an Seniorenorganisationen im Salzburger Landesseniorenbeirat – Förderung von Seniorenorganisationen im Salzburger Landesseniorenbeirat zur Teilhabe am kulturellen Leben und Beratung von SeniorInnen. Anträge jederzeit möglich (gültig ab 01.10.2020, unbegrenzt).
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung von Seniorenorganisationen, um die Teilnahme von SeniorInnen am kulturellen Leben sowie Beratungen von SeniorInnen durch anerkannte Seniorenorganisationen zu ermöglichen.
Antragsberechtigt
- Gemeinnützige Organisationen
- Interessenverbände und sonstige Vereine
Zuwendungsvoraussetzungen
- Antragstellung mittels allgemeinem Förderansuchen
- Anerkennung als Seniorenorganisation gemäß "Statut und Förderungen Seniorenorganisationen des Beirats"
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Allgemeines Förderansuchen
- Statut und Förderungen Seniorenorganisationen des Beirats
Beschreibung
Das Programm Beiträge an Seniorenorganisationen im Salzburger Landesseniorenbeirat unterstützt gemeinnützige Anbieter im Bundesland Salzburg dabei, Senior:innen aktiv am kulturellen Geschehen zu beteiligen und ihnen qualifizierte Beratung anzubieten. Anerkannte Seniorenorganisationen, die im Landesseniorenbeirat repräsentiert sind, können jederzeit einen Zuschuss beantragen. Die Förderung zielt darauf ab, bestehende Angebote in den Themenfeldern Kultur, Soziales, Kultur & Medien sowie Arbeit & Soziales stärker zu verankern und Senior:innen die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu erleichtern. Seit dem Start der unbefristeten Ausschreibung am 1. Oktober 2020 stehen Mittel zur Verfügung, um kreative Projekte, interaktive Formate und Beratungsleistungen auszugestalten und weiterzuentwickeln.
Förderberechtigt sind ausschließlich gemeinnützige Organisationen, Interessenverbände oder sonstige Vereine, die gemäß dem „Statut und Förderungen Seniorenorganisationen des Beirats“ anerkannt sind. Die Antragstellung erfolgt mittels eines allgemeinen Förderansuchens, ergänzt durch das Statut der anerkannten Seniorenorganisation. Nach positiver Bewilligung können die beantragten Mittel flexibel für Veranstaltungen, Publikationen, Schulungen oder Beratungsangebote eingesetzt werden. Träger:innen profitieren von kontinuierlich abrufbaren Zuschüssen ohne jährliche Sperrfrist, wodurch langfristige Planungen und nachhaltige Projekte zum Wohl älterer Menschen im Land Salzburg realisiert werden können.