Zuschuss

Beiträge des Landes an den Landesfeuerwehrverband

Basisfinanzierung zur Abdeckung des Personal- und Verwaltungsaufwandes des Landesfeuerwehrverbandes sowie zur Anschaffung von Katastropheneinsatzgeräten der Feuerwehren in Kärnten. Laufend verfügbar.

Katastrophenschutz

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
01.01.2014
Bewerbungslevel: Einfach
Region: Kärnten

Förderziel

Bereitstellung der finanziellen Mittel zur Deckung des Personal- und Verwaltungsaufwandes des Landesfeuerwehrverbandes sowie zur Anschaffung von Katastropheneinsatzgeräten der Feuerwehren in Kärnten.

Förderfähige Ausgaben

  • Personal- und Verwaltungsaufwand
  • Anschaffung von Katastropheneinsatzgeräten

Antragsberechtigt

  • Interessenverbände und sonstige Vereine
  • Öffentliche Einrichtungen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Vierteljährliche Überweisung der Einnahmen aus der Feuerschutzsteuer durch das Bundesministerium für Finanzen an das Land Kärnten (§ 43 Abs. 3 Z 1 K-FWG 2021)
  • Vierteljährliche Anforderung der Katastrophenfondsmittel vom Land Kärnten beim Bundesministerium für Finanzen (§ 43 Abs. 3 Z 2 K-FWG 2021)

Beschreibung

Der Zuschuss „Beiträge des Landes an den Landesfeuerwehrverband“ stellt eine kontinuierlich zur Verfügung stehende Basisfinanzierung in Kärnten dar. Er wendet sich an Interessensverbände, Vereine und öffentliche Einrichtungen und fördert im Rahmen des Katastrophenschutzes sowie des Arbeits- und Sozialbereichs die Deckung von Personal- und Verwaltungsaufwendungen des Landesfeuerwehrverbandes sowie die Anschaffung von Einsatzgeräten. Zielsetzung ist die Absicherung eines betriebswirtschaftlich stabilen und einsatzbereiten Feuerwehrwesens, das im Ernstfall rasche und effiziente Hilfeleistungen garantieren kann.

Zur Wahrnehmung der Zuwendung müssen vierteljährlich die Einnahmen aus der Feuerschutzsteuer an das Land Kärnten übertragen und die Katastrophenfondsmittel beim Bundesministerium für Finanzen angefordert werden. Gefördert werden ausschließlich Ausgaben für Personal- und Verwaltungsaufwand sowie für Katastropheneinsatzgeräte. Die Antragstellung erfolgt fortlaufend im Rahmen der vierteljährlichen Abwicklung und kann seit 2014 jederzeit eingereicht werden. Durch die verlässliche finanzielle Unterstützung trägt das Programm entscheidend dazu bei, die Einsatzfähigkeit und organisatorische Basis der Feuerwehren in Kärnten nachhaltig zu stärken.

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