Beitrag zum laufenden Betrieb der Fachhochschule Salzburg GmbH
Finanzieller Zuschuss an die Fachhochschule Salzburg GmbH für wissenschaftliche Forschungen. Gültig von 01.01.2024 bis unbegrenzt. Anträge können jederzeit gestellt werden.
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Förderkriterien
Förderziel
Finanzieller Zuschuss an die Fachhochschule Salzburg GmbH für wissenschaftliche Forschungen entsprechend den Prinzipien der Wissenschafts- und Innovationsstrategie Salzburg 2030 sowie den Allgemeinen Förderungsrichtlinien des Landes Salzburg.
Antragsberechtigt
- Bildungseinrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Inhaltliche Ausrichtung der Forschungsprojekte muss den Prinzipien der Wissenschafts- und Innovationsstrategie Salzburg 2030 entsprechen
- Einhaltung der Allgemeinen Förderungsrichtlinien des Landes Salzburg
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Wissenstransfer-Antragsformular
- Projektdarstellung mit Kosten- und Finanzierungsplan
- Angaben zu Projektpartnern, Ort und Zeitrahmen
Bewertungskriterien
- Qualität und Relevanz
- Eignung der Projektbeteiligten
- Projektplanung
Beschreibung
Die Förderinitiative leistet einen laufenden finanziellen Zuschuss an die Fachhochschule Salzburg GmbH zur Unterstützung wissenschaftlicher Forschungs- und Wissenstransferprojekte im Bundesland Salzburg. Ziel ist es, Forschungsvorhaben gemäß den Leitprinzipien der Wissenschafts- und Innovationsstrategie Salzburg 2030 sowie den Allgemeinen Förderungsrichtlinien des Landes Salzburg zu fördern. Als Zuschussinstrument trägt das Programm zur Stärkung der Innovationskraft und zur nachhaltigen Vernetzung von Forschungseinrichtungen und Wirtschaftspartner:innen bei. Die Bewilligung erfolgt durch das Land Salzburg, Abteilung 1: Wirtschaft, Tourismus und Gemeinden, Referat 1/02 Wirtschafts-, Wissenschafts- und Forschungsförderung.
Gefördert werden ausschließlich Projekte, deren inhaltliche Ausrichtung den strategischen Vorgaben von Salzburg 2030 entspricht und die den Qualitätskriterien „Qualität und Relevanz“, „Eignung der Projektbeteiligten“ sowie „Projektplanung“ genügen. Anträge können jederzeit eingereicht werden; die Frist ist unbegrenzt geöffnet. Als Unterlagen sind das ausgefüllte Wissenstransfer-Antragsformular, eine detaillierte Projektdarstellung samt Kosten- und Finanzierungsplan sowie Angaben zu Projektpartner:innen, Ort und Zeitrahmen beizulegen. Nach positiver Prüfung und Genehmigung erfolgt die Auszahlung der Fördermittel. Der Verwendungsnachweis ist gemäß den festgelegten Richtlinien fristgerecht einzureichen. Mit dieser kontinuierlichen Fördermöglichkeit unterstützt das Land Salzburg die Fachhochschule Salzburg GmbH dabei, wissenschaftliche Erkenntnisse in die Praxis zu überführen und nachhaltig zur Wertschöpfung im regionalen Innovationssystem beizutragen.