Zuschuss

Beitragszahlungen und Mitgliedschaften

Unterstützung von Beitragszahlungen an wissenschaftliche Organisationen in Abstimmung mit dem BMBWF. Laufend gültig seit 01.01.2013.

Wissenschaft

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
01.01.2013
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Wien
Nur für gemeinnützige Organisationen

Förderziel

Förderung der Grundlagen- und angewandten Forschung durch Übernahme von Mitgliedsbeiträgen wissenschaftlicher Organisationen.

Förderfähige Ausgaben

  • Mitgliedsbeiträge

Antragsberechtigt

  • Gemeinnützige Organisationen
  • Bildungseinrichtungen
  • Öffentliche Einrichtungen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Leistungsvereinbarung zwischen ÖAW und BMBWF
  • Gegebenenfalls Einzelverträge der ÖAW mit den jeweiligen Organisationen

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Leistungsvereinbarung
  2. Einzelverträge (falls erforderlich)

Beschreibung

Die österreichische Akademie der Wissenschaften (ÖAW) ermöglicht seit dem 1. Jänner 2013 eine kontinuierliche Förderung von Mitgliedsbeiträgen wissenschaftlicher Organisationen in enger Abstimmung mit dem Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung (BMBWF). Ziel dieses Zuschussprogramms ist die Stärkung von Grundlagen- und angewandter Forschung in Wien durch die Übernahme von jährlichen Beitragszahlungen an nationale und internationale Forschungsnetzwerke. Förderberechtigt sind gemeinnützige Organisationen, Bildungseinrichtungen sowie öffentliche Institutionen, die ihre Mitgliedsbeiträge gemäß den Vereinbarungen mit dem BMBWF entrichten. Damit wird gewährleistet, dass Wissenschaftler:innen, Forschungsgemeinschaften und akademische Einrichtungen innerhalb bewährter Strukturen optimal zusammenarbeiten können.

Förderanträge können jederzeit eingereicht werden, da das Programm ohne feste Obergrenze der Laufzeit läuft. Voraussetzung für eine Bewilligung ist eine bestehende Leistungsvereinbarung zwischen der ÖAW und dem BMBWF sowie gegebenenfalls ergänzende Einzelverträge mit den jeweiligen Organisationen. Als förderfähige Ausgaben gelten ausschließlich Mitgliedsbeiträge. Zur Antragstellung sind die Leistungsvereinbarung und, falls erforderlich, die jeweiligen Einzelverträge beizulegen. Der Zuschuss erfolgt als nicht rückzahlbare Zuwendung und unterstützt die Empfänger:innen dabei, finanzielle Ressourcen für Forschungsprojekte und institutionelle Netzwerkarbeit freizuhalten. Mit einem budgetierten Volumen von rund 5,87 Mio. Euro leistet die ÖAW einen maßgeblichen Beitrag zur Förderung des wissenschaftlichen Austauschs und der Innovationskraft in Österreich.

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