Zuschuss

Beratung und außerschulische Bildung im Sektor Land- und Forstwirtschaft in Kärnten K-LFF 2023

Förderung von Veranstaltern von Informationsmaßnahmen, begleitender Berufsbildung und Beratungsmaßnahmen im Sektor Land- und Forstwirtschaft in Kärnten. Anträge sind fortlaufend ab 15.07.2023 möglich.

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
15.07.2023
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Kärnten
Förderquote: 100%

Förderziel

Gefördert werden Veranstalter von Informationsmaßnahmen im Sektor Land- und Forstwirtschaft, Veranstalter in der begleitenden land- und forstwirtschaftlichen Berufsbildung und Anbieter von Beratungsmaßnahmen im Sektor Land- und Forstwirtschaft in Kärnten.

Förderfähige Ausgaben

  • Personalaufwand
  • Sachkosten
  • Lehr- und Bildungsmaterialien
  • Informationsmaßnahmen

Antragsberechtigt

  • Unternehmen
  • Gemeinnützige Organisationen
  • Bildungseinrichtungen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Niederlassung in Kärnten
  • Einsatz von qualifiziertem Personal und regelmäßigen Schulungen

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Projektbeschreibung
  2. Finanzierungsplan
  3. Nachweis der fachlichen Qualifikation

Beschreibung

Die Förderung richtet sich an Veranstalter:innen von Informationsmaßnahmen im Sektor Land- und Forstwirtschaft, Anbieter:innen begleitender Berufsbildungsangebote sowie Beratungsdienstleister:innen, die in Kärnten tätig sind. Mit dem Programm wird angestrebt, fachliche, wirtschaftliche und ökologische Kompetenzen der Teilnehmenden zu stärken sowie innovative Methoden der ländlichen Entwicklung zu verbreiten. Gefördert werden Unternehmen, gemeinnützige Organisationen und Bildungseinrichtungen, die Projekte im Bereich Aus- und Weiterbildung, Beratung und Unternehmensentwicklung umsetzen. Anträge können fortlaufend ab dem 15.07.2023 eingereicht werden, eine Fristobergrenze besteht nicht. Die Förderung erfolgt als 100 %iger Zuschuss und bietet die Möglichkeit, sowohl kleinere Initiativen als auch umfassende Programme ohne Eigenmittelanforderung umzusetzen.

Gefördert werden Personalaufwand, Sachkosten, Lehr- und Bildungsmaterialien sowie begleitende Informationsmaßnahmen. Voraussetzung ist eine Betriebsniederlassung in Kärnten, der Einsatz von qualifiziertem Personal und regelmäßige fachliche Schulungen. Einzureichen sind eine Projektbeschreibung, ein Finanzierungsplan sowie der Nachweis der fachlichen Qualifikation des eingesetzten Teams. Dieses übersichtliche Verfahren ermöglicht Antragstellenden eine transparente Planung, effiziente Abwicklung und professionelle Umsetzung ihrer Vorhaben. Ziel ist eine nachhaltige Stärkung der regionalen Land- und Forstwirtschaft durch hochwertige Bildungs- und Beratungsangebote.

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