Beratung und Qualifizierung von Unternehmen
Das Land Vorarlberg unterstützt kleine und mittlere Unternehmen bei externen Beratungsleistungen (z. B. Neuausrichtung, Marktstrategien, strategische Planung, Nachhaltigkeitsoptimierung) mit einem einmaligen Zuschuss von 30 %. Anträge sind bis 31.12.2026 möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung externer Beratungsleistungen für kleine und mittlere Unternehmen, die Mitglied der Wirtschaftskammer Vorarlberg sind, in den Bereichen Neuausrichtung des Unternehmens, Marktstrategien, strategische Unternehmensplanung und Konzepte zur Nachhaltigkeitsoptimierung.
Förderfähige Ausgaben
- Beratungsleistungen zur Neuausrichtung des Unternehmens
- Beratungsleistungen zu Marktstrategien
- Beratungsleistungen zur strategischen Unternehmensplanung
- Beratungsleistungen zu Konzepten zur Nachhaltigkeitsoptimierung
Antragsberechtigt
- Unternehmen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Mitgliedschaft in der Wirtschaftskammer Vorarlberg
- Kleines oder mittleres Unternehmen
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Projektbeschreibung des Beraters
- Kostenvoranschlag
- Firmenbuchauszug bzw. Gewerbeschein
Beschreibung
Das Land Vorarlberg fördert gezielt externe Beratungsleistungen für kleine und mittlere Unternehmen mit Sitz in Vorarlberg, die Mitglieder der Wirtschaftskammer Vorarlberg sind. Im Fokus stehen Maßnahmen zur Unternehmensneuausrichtung, Entwicklung von Marktstrategien, strategische Unternehmensplanung sowie Konzepte zur Nachhaltigkeitsoptimierung. Mit einem einmaligen Zuschuss von 30 % der anerkannten Beratungskosten werden innovative Impulse gesetzt, um die Wettbewerbsfähigkeit zu steigern und zukunftsorientierte Projekte voranzutreiben. Anträge können fortlaufend bis zum 31. Dezember 2026 beim Amt der Vorarlberger Landesregierung eingereicht werden, vorausgesetzt, sie gehen vor Erbringung der Beratungsleistungen ein.
Voraussetzung für die Zuwendung ist die Zugehörigkeit zur Wirtschaftskammer sowie der Nachweis des KMU-Status. Förderfähig sind Honorare für externe Expert:innen, die in den genannten Themenfeldern tätig werden. Dem Antrag sind eine Projektbeschreibung des beratenden Unternehmens, ein Kostenvoranschlag sowie ein aktueller Firmenbuchauszug oder Gewerbeschein beizulegen. Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt nach Einreichung der Rechnungsbelege mit Zahlungsbestätigung und Vorlage eines Abschlussberichtes über die erbrachten Leistungen. Dieses Angebot unterstützt Vorarlberger Unternehmen dabei, externe Fachkompetenz zu nutzen, unternehmerische Potenziale auszuschöpfen und nachhaltige Entwicklungsansätze zu realisieren.
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