Beratung und Qualifizierung von Unternehmen
Förderung externer Beratungsleistungen für kleine und mittlere Unternehmen in Vorarlberg mit einem Einmalzuschuss von 30 %, Anträge bis 31.12.2025 möglich.
Entdecke dein Potenzial mit KI-Unterstützung
- Finde heraus, ob diese Förderung zu deinem Vorhaben passt
- Entwickle deinen Antrag gemeinsam mit KI
- Lass dich mit vielen weiteren passenden Förderungen matchen
Förderkriterien
Förderziel
Unterstützung externer Beratungsleistungen für kleine und mittlere Unternehmen durch das Land Vorarlberg zur Stärkung der regionalen Wirtschaftsstruktur, insbesondere in den Bereichen Neuausrichtung des Unternehmens, Marktstrategien, strategische Unternehmensplanung und Konzepte zur Nachhaltigkeitsoptimierung.
Förderfähige Ausgaben
- Externe Beratungsleistungen
Antragsberechtigt
- Unternehmen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Mitgliedschaft in der Wirtschaftskammer Vorarlberg
- Kleine und mittlere Unternehmen
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Projektbeschreibung des Beraters
- Kostenvoranschlag
- Firmenbuchauszug bzw. Gewerbeschein
Beschreibung
Das Land Vorarlberg fördert im Rahmen der Richtlinie „Beratung und Qualifizierung von Unternehmen“ externe Beratungsleistungen für kleine und mittlere Unternehmen mit einer Mitgliedschaft in der Wirtschaftskammer Vorarlberg. Mit einem Einmalzuschuss von 30 % der förderfähigen Ausgaben erhalten die Unternehmen Unterstützung bei der Neuausrichtung, bei der Entwicklung neuer Marktstrategien, in der strategischen Unternehmensplanung sowie bei Konzepten zur Nachhaltigkeitsoptimierung. Die Förderung trägt dazu bei, die regionale Wirtschaftsstruktur zu stärken und Innovationspotenziale auszuschöpfen. Anträge können bis zum 31. Dezember 2025 gestellt werden, müssen jedoch vor Beginn der Beratungsleistung eingereicht werden. Erforderlich sind eine Projektbeschreibung des Berater:innen, ein Kostenvoranschlag sowie ein aktueller Firmenbuchauszug oder Gewerbeschein.
Das Programm richtet sich an Inhaber:innen und Geschäftsführer:innen von KMU, die externe Expert:innen für eine strategische Weiterentwicklung ihres Unternehmens hinzuziehen möchten. Die Auszahlung der Fördermittel erfolgt nach Vorlage der Rechnungsbelege mit Zahlungsbestätigung und einem Abschlussbericht über die durchgeführten Beratungsleistungen. Die Maßnahme leistet einen Beitrag zur Erhöhung der Wettbewerbsfähigkeit und zur Förderung nachhaltiger Geschäftsmodelle im Land Vorarlberg. Weitere Informationen zur Richtlinie und zum Antragsverfahren sind auf den offiziellen Webseiten des Landes Vorarlberg verfügbar.