Beratungsprogramm Wirtschaft NRW (BPW)
Zuschüsse für Beratungsleistungen zur Existenzgründung und Unternehmensübernahme in Nordrhein-Westfalen. Anträge fortlaufend bis 30.06.2027 über das EFRE-Online-Portal.
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Förderkriterien
Förderziel
Unterstützung von Existenzgründerinnen und Gründer sowie Übernehmende durch finanzielle Förderung unabhängiger betriebswirtschaftlicher Beratungsleistungen in den Innovationsfeldern der Regionalen Innovationsstrategie NRW.
Förderfähige Ausgaben
- Beratungsleistungen zu wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen
Nicht förderfähige Ausgaben
- Beratungen zu allgemeinen Rechts-, Versicherungs- und Steuerfragen
- Architekten- und Ingenieurleistungen
- Qualifizierungsmaßnahmen
Antragsberechtigt
- Existenzgründer/innen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Mindestalter 18 Jahre
- Gründung eines Kleinst-, kleinen oder mittleren Unternehmens in NRW
- Übernahme oder Beteiligung an einem Unternehmen
- Wechsel vom Nebenerwerb in den Haupterwerb
- Kontaktgespräch mit zugelassener Anlaufstelle vor Antragstellung
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Antragsformular
- Bestätigung des Kontaktgesprächs
- Beraterprofil
- Unternehmenskonzept
Bewertungskriterien
- Zuordnung zu Innovationsfeldern der RIS NRW
- Förderung bei Migrationshintergrund und Behinderung
Beschreibung
Das Beratungsprogramm Wirtschaft NRW (BPW) bietet in Nordrhein-Westfalen Zuschüsse für unabhängige betriebswirtschaftliche Beratungsleistungen bei Existenzgründungen, Betriebsübernahmen sowie dem Wechsel vom Nebenerwerb in den Haupterwerb. Gefördert werden Aufwendungen für Beratung zu wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen in den Innovationsfeldern der Regionalen Innovationsstrategie NRW. Mit einer Förderdauer von bis zu 12 Monaten und einem Zuschuss in Höhe von 50 % bis 90 % des pauschalen Tagessatzes (510 € je Beratungstagewerk) unterstützt das Programm Gründer:innen und Übernehmende nachhaltig bei der Umsetzung ihrer Vorhaben. Anträge können fortlaufend bis zum 30. Juni 2027 über das EFRE-Online-Portal gestellt werden; eine Antragstellung ist vor Beginn der Beratung erforderlich.
Antragsberechtigt sind natürliche Personen ab 18 Jahren, die in Nordrhein-Westfalen ein Kleinst-, kleines oder mittleres Unternehmen neu gründen, eine freiberufliche Vollexistenz aufnehmen, ein Unternehmen oder Unternehmensanteile übernehmen oder in den Haupterwerb wechseln wollen. Ergänzend werden Personen mit Migrationsgeschichte und mit anerkannten Behinderungen besonders berücksichtigt. Voraussetzungen sind ein vorheriges Kontaktgespräch bei einer zugelassenen Anlaufstelle und die Vorlage folgender Unterlagen: Antragsformular, Bestätigung des Kontaktgesprächs, Berater:innenprofil sowie ein schlüssiges Unternehmenskonzept. Nicht förderfähig sind Beratungen zu allgemeinen Rechts-, Versicherungs- oder Steuerfragen, Architekten- und Ingenieurleistungen sowie Qualifizierungsmaßnahmen. Die innovative Ausrichtung auf die regionalen Innovationsfelder und die Berücksichtigung struktureller Ungleichheiten steigern die Qualität und Vielfalt von Gründungs- und Übernahmeprojekten in NRW.