Berliner Projektfonds Kulturelle Bildung
Jährlich vergibt der Berliner Projektfonds Kulturelle Bildung insgesamt knapp 3 Mio. € für künstlerische Kooperationsprojekte mit Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen bis 27 Jahren in Berlin.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung von Kooperationsprojekten zwischen Kunst-/Kulturpartnern und Bildungs- bzw. Jugendpartnern, in denen junge Menschen bis 27 Jahre selbst künstlerisch aktiv werden und Themen bearbeiten.
Antragsberechtigt
- Privatpersonen
- Gemeinnützige Organisationen
- Bildungseinrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Mindestens ein Partner aus Kunst/Kultur und ein Partner aus Bildung/Jugend
- Projekt für Kinder, Jugendliche oder junge Erwachsene bis 27 Jahre
- Durchführung des Projekts in Berlin
Beschreibung
Der Berliner Projektfonds Kulturelle Bildung stellt jährlich knapp 3 Mio. € als Zuschuss für künstlerische Kooperationsvorhaben in Berlin bereit. Förderfähig sind Projekte, in denen Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bis 27 Jahre selbst künstlerisch aktiv werden und den Projektverlauf mitbestimmen. Antragstellende können Privatpersonen, gemeinnützige Organisationen, Bildungseinrichtungen, Vereine oder informelle Gruppen sein, sofern mindestens ein Partner aus dem Kunst- und Kulturbereich und ein Partner aus dem Bildungs- oder Jugendbereich eingebunden ist. Die Vorhaben zeichnen sich dadurch aus, dass junge Menschen in verschiedenen Genres – von Musik, Theater und Film bis zu bildender Kunst und digitaler Medien – Themen erarbeiten, die für sie von Bedeutung sind. Die kreative Mitgestaltung steht dabei im Zentrum und stärkt sowohl individuelle Ausdrucksfähigkeit als auch Teamarbeit.
Gesucht werden Kooperationsmodelle, in denen die Expertise beider Partnerseiten gebündelt wird und junge Teilnehmende ihre Bedürfnisse und Interessen in die Projektentwicklung einbringen. Unter der Fördersäule 1 (5.001–23.000 €) gilt der Antragsstichtag 02. Oktober 2025, während für größere Budgets unter der Fördersäule 2 (ab 23.001 €) bis zum 12. Februar 2026 Anträge eingereicht werden können. Zusätzlich ermöglicht der „Durchstarten 2026“-Aufruf eine Bewerbung bis zum 08. Januar 2026. Mit diesem Programm werden kreative Freiräume geschaffen, die jungen Menschen platformunabhängig erlauben, ihre künstlerische Vision zu entfalten und gesellschaftliche Fragen mit künstlerischen Mitteln zu reflektieren.
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